Nach einem aktuellen Beschluss der Brandenburger Landesregierung werden sich die Einschränkungen des Regelbetriebes in den Werkstätten für behinderte Menschen noch einmal verlängern. Bis vorerst 08.05.2020 wird die Caritas-Werkstatt also weiterhin nur für eine Notbetreuung geöffnet sein. Beschäftigte, die von dieser Notbetreuung Gebrauch machen möchten, melden sich bitte bei der Werkstattleitung oder dem zuständigen Fachdienst. In einem Kursbuch Corona haben wir eine vorübergehende Leistungsbeschreibung für die Caritas-Werkstatt veröffentlicht. Die materiellen Leistungen der Caritas-Werkstatt, das Arbeitsentgelt und die Beiträge der Sozialversicherung, werden bis auf Widerruf unverändert weitergezahlt. Ebenso bleibt der Anspruch auf Mehrbedarf für die Beschäftigten mit CantinaCard auch während des eingeschränkten Regelbetriebs erhalten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Werkstattleitung, vorzugsweise per E‑Mail an info@caritas-werkstatt.de; Sie erhalten kurzfristig eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage. Bitte beachten Sie auch die ständig aktualisierten Hinweise auf unserer Internetseite.
Meine Werkstatt & ich (Folge 5)
An dieser Stelle erzählen in nächster Zeit jeden Tag Beschäftigte aus Ihrem Arbeitsalltag in der Caritas-Werkstatt. Heute: Kristin Jung. Als ich Probleme mit der Psyche bekam, war mir die Kunst ein wichtiges Druckventil. In der Tagesklinik begann ich, mich näher mit...
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