Zu­rück im vol­len Regelbetrieb

18. August 2020 | Allgemein, Coronavirus, Logbuch | 0 Kommentare

In der seit 12.08.2020 gel­ten­den Neu­fas­sung der SARS-CoV-2-Um­gangs­ver­ord­nung – SARS-CoV-2-UmgV ent­fal­len alle pan­de­mie­be­ding­ten Son­der­re­ge­lun­gen für Werk­stät­ten für be­hin­der­te Men­schen im Land Bran­den­burg. Die Werk­stät­ten ha­ben da­mit ih­ren voll­stän­di­gen Re­gel­be­trieb wie­der auf­ge­nom­men – un­ter Be­rück­sich­ti­gung der all­ge­mein gel­ten­den Ab­stands- und Hygieneregeln.

Für Be­schäf­tig­te, die auf der Grund­la­ge ei­nes ärzt­li­chen Nach­wei­ses über eine Vor­er­kran­kung im Sin­ne der Ri­si­ko­grup­pe für COVID-19 von der An­we­sen­heit frei­ge­stellt sind, kön­nen wir noch bis zum 31.08.2020 die Werk­statt­be­schäf­ti­gung mit al­len Zah­lun­gen von Ar­beits­ent­gelt und So­zi­al­ver­si­che­rung in vol­ler Höhe fortsetzen.

Ab 01.09.2020 ist für die for­ma­le Fort­set­zung des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses die An­we­sen­heit in der Werk­statt vor Ort oder ein ak­tu­el­ler Ab­we­sen­heits­nach­weis not­wen­dig, etwa eine Krank­schrift oder ein Ur­laubs­an­trag. Im Ein­zel­fall kön­nen wir auch eine al­ter­na­ti­ve Leis­tungs­er­brin­gung, etwa durch Heim­ar­beit, vereinbaren.

Ohne ei­nen Ab­we­sen­heits­nach­weis müs­sen wir das Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis in Ab­stim­mung mit dem zu­stän­di­gen Kos­ten­trä­ger ab 01.09.2020 for­mal unterbrechen.

In je­dem Fall möch­ten wir Sie bit­ten, sich we­gen des wei­te­ren Vor­ge­hens mit uns in Ver­bin­dung zu set­zen, um die für Sie pas­sen­de Lö­sung zu fin­den. Nut­zen Sie hier­zu bit­te die zen­tra­le Te­le­fon­num­mer 03301.5239–24; hier sind wir wo­chen­tags zwi­schen 7.00 und 18.00 Uhr für Sie da.

Eben­so bit­ten wir Sie, alle or­ga­ni­sa­to­ri­schen An­ge­le­gen­hei­ten, etwa die Be­för­de­rung, di­rekt mit Ca­ri­tas-Werk­statt ab­zu­stim­men. Fahr­diens­te und an­de­re Dienst­leis­ter wer­den von uns zen­tral beauftragt.

Für Nach­fra­gen ste­hen wir Ih­nen je­der­zeit gern zur Verfügung.

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