In verschiedenen Verhandlungsgruppen von CDU/CSU und SPD wird momentan an den Eckpunkten des Koalitionsvertrages der kommenden Bundesregierung gearbeitet. Dabei werden auch wichtige Entscheidungen zur Zukunft und Finanzierung von Werkstätten erwartet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten hat ihre Forderungen an die Koalitionäre hier veröffentlicht.
Bisher ist vom Stand der Verhandlungen wenig an die Öffentlichkeit gelangt. Dem Vernehmen nach wird überlegt, inwieweit die Zielgruppe der Werkstätten erweitert werden kann. In einem ersten Referentenentwurf ist davon die Rede, dass die 90 Abgeordneten der FDP, die nach dem Ausscheiden ihrer Partei aus dem Bundestag wieder in das Arbeitsleben eingegliedert werden müssen, Anspruch auf Leistungen im Berufsbildungsbereich haben. Denkbar wäre ein solcher Anspruch auch für gescheiterte Direktkandidaten des BSW.
In einem folgenden Schritt sollen dann auch weitere Berufsgruppen in die Leistungsberechtigung von Werkstätten aufgenommen werden, etwa vereinslose Fußballprofis, insolvente Investmentbanker oder Grundschullehrer mit Fehlzeiten von mehr als zwei Monaten pro Jahr.
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