Zum Jahresbeginn 2022 tritt die dritte von vier Stufen zur Erhöhung des gesetzlich festgelegten Grundbetrags im Arbeitsentgelt von Werkstattbeschäftigten in Kraft. Beginnend mit der Monatsabrechnung für Januar 2022 wird die Caritas-Werkstatt diese Erhöhung von 10,00 Euro an alle Beschäftigten im Arbeitsbereich auszahlen.
Da liegt Musike drin!
Online-Reporterin Sarah Stoll im Gespräch mit Stefan Einbrodt Hallo Stephan, was hast Du vor Deiner Zeit in der Werkstatt gemacht? Ich bin gelernter Werkzeugmechaniker und arbeitete in meinem Beruf. Wie wurdest Du auf die Werkstatt aufmerksam und wann hast Du hier...







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