Zum Jah­res­be­ginn 2022 tritt die drit­te von vier Stu­fen zur Er­hö­hung des ge­setz­lich fest­ge­leg­ten Grund­be­trags im Ar­beits­ent­gelt von Werk­statt­be­schäf­tig­ten in Kraft. Be­gin­nend mit der Mo­nats­ab­rech­nung für Ja­nu­ar 2022 wird die Ca­ri­tas-Werk­statt die­se Er­hö­hung von 10,00 Euro an alle Be­schäf­tig­ten im Ar­beits­be­reich auszahlen.