Zum Jahresbeginn 2022 tritt die dritte von vier Stufen zur Erhöhung des gesetzlich festgelegten Grundbetrags im Arbeitsentgelt von Werkstattbeschäftigten in Kraft. Beginnend mit der Monatsabrechnung für Januar 2022 wird die Caritas-Werkstatt diese Erhöhung von 10,00 Euro an alle Beschäftigten im Arbeitsbereich auszahlen.
Informationsschreiben der Caritas-Werkstatt
Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Beschäftigte und Angehörige, zunächst wünschen wir Ihnen allen ein gutes und gesundes neues Jahr. Wir möchten Sie zu Jahresbeginn über einige wichtige Neuerungen informieren, die die Beschäftigung in der Caritas-Werkstatt betreffen....
0 Kommentare