Zum Jahresbeginn 2022 tritt die dritte von vier Stufen zur Erhöhung des gesetzlich festgelegten Grundbetrags im Arbeitsentgelt von Werkstattbeschäftigten in Kraft. Beginnend mit der Monatsabrechnung für Januar 2022 wird die Caritas-Werkstatt diese Erhöhung von 10,00 Euro an alle Beschäftigten im Arbeitsbereich auszahlen.
Höher, schneller, weiter … und heiter
Eine Rekordbeteiligung von über 800 Aktiven meldeten die Organisatoren des 22. Integrationssportfestes in dieser Woche in Hennigsdorf. Dies lag auch am großen Team der Caritas-Werkstatt. Achtzig Beschäftigte versuchten sich in den klassischen Disziplinen, wie Laufen...
0 Kommentare