Zum Jahresbeginn 2022 tritt die dritte von vier Stufen zur Erhöhung des gesetzlich festgelegten Grundbetrags im Arbeitsentgelt von Werkstattbeschäftigten in Kraft. Beginnend mit der Monatsabrechnung für Januar 2022 wird die Caritas-Werkstatt diese Erhöhung von 10,00 Euro an alle Beschäftigten im Arbeitsbereich auszahlen.
Politik hautnah
Online-Reporter Michael Benter berichtet aus dem Berliner Abgeordnetenhaus In unserem Fortbildungsprogramm las ich von der Exkursion ins Berliner Abgeordnetenhaus. Als Botschafter unserer Werkstatt meldete ich mich sofort dafür an. Im Gebäude, in dem früher der...







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