Zum Jahresbeginn 2022 tritt die dritte von vier Stufen zur Erhöhung des gesetzlich festgelegten Grundbetrags im Arbeitsentgelt von Werkstattbeschäftigten in Kraft. Beginnend mit der Monatsabrechnung für Januar 2022 wird die Caritas-Werkstatt diese Erhöhung von 10,00 Euro an alle Beschäftigten im Arbeitsbereich auszahlen.
Aus Alt mach Neu
Online-Reporter Marco Rasch nimmt uns in seinem ersten Artikel in den Kerzenbereich mit Das Prinzip, nach dem wir arbeiten, ist denkbar einfach, es heißt: Aus Alt mach Neu! Kunden stellen uns alte Kerzenreste in Tonnen an unterschiedlichen Sammelstellen bereit wie zum...







0 Kommentare