Zum Jahresbeginn 2022 tritt die dritte von vier Stufen zur Erhöhung des gesetzlich festgelegten Grundbetrags im Arbeitsentgelt von Werkstattbeschäftigten in Kraft. Beginnend mit der Monatsabrechnung für Januar 2022 wird die Caritas-Werkstatt diese Erhöhung von 10,00 Euro an alle Beschäftigten im Arbeitsbereich auszahlen.
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Online-Reporterin Sarah Stoll befragt Fachkraft Andrea Bloch Was hast Du vor Deiner Zeit in der Werkstatt gemacht? Ich war Leiterin des Betriebsrestaurants der BMW-Niederlassung in Berlin. Und wie wurdet Du auf unsere Caritas-Werkstatt...







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