Nach einem aktuellen Beschluss der Brandenburger Landesregierung werden sich die Einschränkungen des Regelbetriebes in den Werkstätten für behinderte Menschen noch einmal verlängern. Bis vorerst 08.05.2020 wird die Caritas-Werkstatt also weiterhin nur für eine Notbetreuung geöffnet sein. Beschäftigte, die von dieser Notbetreuung Gebrauch machen möchten, melden sich bitte bei der Werkstattleitung oder dem zuständigen Fachdienst. In einem Kursbuch Corona haben wir eine vorübergehende Leistungsbeschreibung für die Caritas-Werkstatt veröffentlicht. Die materiellen Leistungen der Caritas-Werkstatt, das Arbeitsentgelt und die Beiträge der Sozialversicherung, werden bis auf Widerruf unverändert weitergezahlt. Ebenso bleibt der Anspruch auf Mehrbedarf für die Beschäftigten mit CantinaCard auch während des eingeschränkten Regelbetriebs erhalten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Werkstattleitung, vorzugsweise per E‑Mail an info@caritas-werkstatt.de; Sie erhalten kurzfristig eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage. Bitte beachten Sie auch die ständig aktualisierten Hinweise auf unserer Internetseite.
Das sind wir
Das Jahr beginnt und auch die Online-Reporterinnen und Reporter sind wieder am Start. Wer sich fragt, wozu es Werkstätten eigentlich geben muss, der findet die Antwort in diesem Gedicht von Monika Fiedler. Das sind wir. Ein Faktor-C-Gedicht Bei uns in der...
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