FAQ zur Rück­kehr in die Caritas-Werkstatt

19. Mai 2020 | Allgemein, Coronavirus, Logbuch | 0 Kommentare

Die Ca­ri­tas-Werk­statt star­tet ab dem 02.06.2020 mit ei­ner schritt­wei­sen Wie­der­eröff­nung von Teil­be­rei­chen der Werk­statt un­ter der stren­gen Ein­hal­tung der Infektionsschutzmaßnahmen.

Da­bei emp­feh­len wir Men­schen, die zu ei­ner Ri­si­ko­grup­pe für ei­nen schwe­ren Krank­heits­ver­lauf im Fal­le ei­ner CO­VID-19-An­ste­ckung zäh­len, auf die Rück­kehr in die Werk­statt zu­nächst zu verzichten.

Die schritt­wei­se Öff­nung der Ca­ri­tas-Werk­statt er­folgt auf der Grund­la­ge ei­nes fach­lich an­er­kann­ten Pan­de­mie­plans, der die be­son­de­ren Vor­keh­run­gen zum In­fek­ti­ons­schutz be­rück­sich­tigt. Be­schäf­tig­te, die in die Ca­ri­tas-Werk­statt zu­rück­keh­ren, soll­ten grund­sätz­lich in der Lage sein, die Auf­la­gen zum Hy­gie­ne­schutz zu be­fol­gen und um­zu­set­zen (z.B. Min­dest­ab­stand ein­hal­ten, Mas­ken tra­gen, etc.).

 

Wel­chem Per­so­nen­kreis emp­fiehlt die Ca­ri­tas-Werk­statt ab dem 02.06.2020 die Werk­statt­be­schäf­ti­gung wie­der aufzunehmen?

  • Be­schäf­tig­te ohne Vor­er­kran­kung, die nicht zu ei­ner Ri­si­ko­grup­pe für ei­nen schwe­ren CO­VID-19-Krank­heits­ver­lauf gehören.
  • Be­schäf­tig­te aus dem Be­rufs­bil­dungs­be­reich und dem Ar­beits­be­reich. Be­schäf­tig­te aus dem För­der- und Be­schäf­ti­gungs­be­reich dür­fen nur im Rah­men ei­ner Not­be­treu­ung in die Werk­statt zurückkehren.
  • Be­schäf­tig­te, die selbst­stän­dig, in Wohn­ge­mein­schaf­ten oder bei ih­ren An­ge­hö­ri­gen woh­nen. Mit Be­schäf­tig­ten aus den so­ge­nann­ten be­son­de­ren Wohn­for­men (z.B. sta­tio­nä­re Wohn­be­rei­che) trifft die Ca­ri­tas-Werk­statt Ab­spra­chen mit dem Wohnträger.

 

Be­nö­ti­ge ich ei­nen Kran­ken­schein, wenn ich noch nicht in die Werk­statt zu­rück­kom­men möchte?

  • Ab dem 02.06.2020 sind für die Be­schäf­tig­ten der Ca­ri­tas-Werk­statt alle Ab­we­sen­heits­zei­ten wie­der nach­weis­pflich­tig, etwa durch ei­nen Ur­laubs­an­trag oder eine ärzt­li­che Krank­schrift. Un­ter Be­rück­sich­ti­gung der be­son­de­ren Si­tua­ti­on er­ken­nen wir ein­schlä­gi­ge Vor­er­kran­kun­gen, die vom Ro­bert-Koch-In­sti­tut als be­son­ders ge­fähr­det für COVID-19 gel­ten, als krank­heits­be­ding­te Ab­we­sen­heit an – so­fern die Er­kran­kung durch ei­nen ärzt­li­chen Be­leg nach­ge­wie­sen wird. Glei­ches gilt für ärzt­lich ver­ord­ne­te Auf­la­gen zur Qua­ran­tä­ne, die den Be­such der Ca­ri­tas-Werk­statt vor Ort ausschließen.

 

Wird das Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis un­ter­bro­chen, wenn ich mich mo­men­tan ge­gen ei­nen Be­such in der Ca­ri­tas-Werk­statt entscheide?

  • Grund­sätz­lich sind die Leis­tun­gen des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses, ins­be­son­de­re das Ar­beits­ent­gelt und die So­zi­al­ver­si­che­rung, an den Be­such der Werk­statt gebunden.
  • Un­ter den ak­tu­ell be­son­de­ren Be­din­gun­gen stellt die Ca­ri­tas-Werk­statt eine Viel­zahl von An­ge­bo­ten zur Ver­fü­gung, die die Fort­set­zung der Werk­statt­be­schäf­ti­gung und die Wei­ter­ge­wäh­rung der da­mit ver­bun­de­nen Leis­tun­gen er­mög­li­chen. Ver­schie­de­ne Bei­spie­le ei­ner mo­di­fi­zier­ten Leis­tungs­er­brin­gung sind im Kurs­buch Co­ro­na der Ca­ri­tas-Werk­statt zu finden.
  • Für die Auf­recht­erhal­tung des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses ist die Wahr­neh­mung die­ser Leis­tun­gen er­for­der­lich. Bit­te neh­men Sie Kon­takt mit Ih­rem zu­stän­di­gen Fach­dienst auf, um die für Sie pas­sen­de Leis­tungs­form aus­zu­wäh­len oder ab­zu­stim­men, sei es Heim­ar­beit oder ver­schie­de­ne di­gi­ta­le Angebote.
  • Für den Fall, dass Sie kei­ne die­ser al­ter­na­ti­ven Leis­tungs­for­men wahr­neh­men, muss das Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis un­ter­bro­chen werden.

 

Was muss ich be­ach­ten, wenn ich in die Werk­statt zurückkehre?

  • Vor der Rück­kehr ist un­be­dingt der aus­ge­füll­te Fra­ge­bo­gen zur An­mel­dung an die Ca­ri­tas-Werk­statt zu schicken.
  • In den öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln und in den Fahr­diens­ten sind Mund und Nase zu bedecken.
  • Eine Rück­kehr in die Ca­ri­tas-Werk­statt ist nur mög­lich, wenn kei­ne Er­käl­tungs­sym­pto­me vor­lie­gen. Die­se wer­den bei ei­nem täg­li­chen Ge­sund­heits­check überprüft.
  • Die Ein­hal­tung der Hy­gie­ne- und Ab­stands­re­geln sind wäh­rend des ge­sam­ten Ar­beits­ta­ges ein­zu­hal­ten (z.B. Min­dest­ab­stand 1,5m, re­gel­mä­ßi­ges Hän­de­wa­schen und Des­in­fi­zie­ren etc.).

 

Muss ich mei­nen Fahr­dienst se­pa­rat in­for­mie­ren, wenn ich am 02.06.2020 zu­rück in die Werk­statt kom­men möchte?

  • Wenn die An­mel­dung über den Fra­ge­bo­gen be­reits er­folgt ist, nimmt die Ca­ri­tas-Werk­statt die An­mel­dung zum Fahr­dienst vor.
  • Die Fahrer/innen der Fahr­diens­te wer­den sich aber we­ni­ge Tage vor der ers­ten Ab­ho­lung bei den Fahr­gäs­ten mel­den, um die Ab­fahrts­zei­ten abzusprechen.

 

Was ist für Be­su­cher der Ca­ri­tas-Werk­statt zu beachten?

  • Es gel­ten stren­ge Zu­tritts­be­schrän­kun­gen für ex­ter­ne Besucher/innen. Vor dem Be­tre­ten der Ca­ri­tas-Werk­statt müs­sen sich Besucher/innen of­fi­zi­ell an­mel­den. Not­wen­di­ge Kon­tak­te (z.B. Ge­sprä­che mit dem Be­treu­er) soll­ten au­ßer­halb der Werk­statt ver­ein­bart werden.

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