5. Ein­däm­mungs­ver­ord­nung in Kraft ge­tre­ten // Test- und Mas­ken­pflicht in der Caritas-Werkstatt

25. Januar 2021 | Allgemein, Coronavirus, Logbuch | 0 Kommentare

Seit Sams­tag, 23.01.2021 gilt im Land Bran­den­burg die Fünf­te Ver­ord­nung über be­fris­te­te Ein­däm­mungs­maß­nah­men auf­grund des SARS-CoV-2-Vi­rus und COVID-19. Auch wir als Ca­ri­tas-Werk­statt sind in un­se­rem Ar­beits­all­tag von die­sen Re­ge­lun­gen un­mit­tel­bar be­trof­fen. Au­ßer­halb des ei­ge­nen Ar­beits­plat­zes gilt grund­sätz­lich die Pflicht zum Tra­gen ei­ner FFP2-Mas­ke. Au­ßer­dem wer­den alle haupt­amt­li­chen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter zwei­mal wö­chent­lich mit ei­nem An­ti­gen-Schnell­test auf Co­vid-19 ge­tes­tet (§ 14 Ab­satz 5 5. SARS-CoV-2-EindV).

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