Seit Samstag, 23.01.2021 gilt im Land Brandenburg die Fünfte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19. Auch wir als Caritas-Werkstatt sind in unserem Arbeitsalltag von diesen Regelungen unmittelbar betroffen. Außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Außerdem werden alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest auf Covid-19 getestet (§ 14 Absatz 5 5. SARS-CoV-2-EindV).
Politik hautnah
Online-Reporter Michael Benter berichtet aus dem Berliner Abgeordnetenhaus In unserem Fortbildungsprogramm las ich von der Exkursion ins Berliner Abgeordnetenhaus. Als Botschafter unserer Werkstatt meldete ich mich sofort dafür an. Im Gebäude, in dem früher der...







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