Seit Samstag, 23.01.2021 gilt im Land Brandenburg die Fünfte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19. Auch wir als Caritas-Werkstatt sind in unserem Arbeitsalltag von diesen Regelungen unmittelbar betroffen. Außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Außerdem werden alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest auf Covid-19 getestet (§ 14 Absatz 5 5. SARS-CoV-2-EindV).
Probe-Alarm am Heidering
Online-Reporter Michael Benter war aufmerksam Während unseres letzten Online-Reporter-Treffens passierte es: Plötzlich ertönte draußen auf dem Flur eine laute Sirene. Ich reagierte sofort und sagte zu unserem Assistenten Frank: „Wir müssen nach draußen gehen!“ „Und...







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