Seit Samstag, 23.01.2021 gilt im Land Brandenburg die Fünfte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19. Auch wir als Caritas-Werkstatt sind in unserem Arbeitsalltag von diesen Regelungen unmittelbar betroffen. Außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Außerdem werden alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest auf Covid-19 getestet (§ 14 Absatz 5 5. SARS-CoV-2-EindV).
Weihnachtliche Lerninsel
Die Online-Reporter der Hauptwerkstatt erlebten eine Überraschung Als wir uns am Mittwoch zur Redaktionssitzung in der Lerninsel einfanden, empfing uns diese in stark veränderter Optik. Unsere augenblicklich einsetzende Recherche ergab: Seit Montag verströmen ein...







0 Kommentare