Seit Samstag, 23.01.2021 gilt im Land Brandenburg die Fünfte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19. Auch wir als Caritas-Werkstatt sind in unserem Arbeitsalltag von diesen Regelungen unmittelbar betroffen. Außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Außerdem werden alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest auf Covid-19 getestet (§ 14 Absatz 5 5. SARS-CoV-2-EindV).
Mein Arbeitsalltag bei Rad & Tat
Online-Reporterin Lara Bengs nimmt uns mit in ihren Arbeitsalltag Ich arbeite in der Fahrradwerkstatt, also im Bereich Rad & Tat. Gerade haben wir jede Menge Kundenaufträge, aber alle Kollegen sind nett und freundlich. Unsere Gruppenleiter sind sehr hilfsbereit,...
0 Kommentare