Seit Samstag, 23.01.2021 gilt im Land Brandenburg die Fünfte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19. Auch wir als Caritas-Werkstatt sind in unserem Arbeitsalltag von diesen Regelungen unmittelbar betroffen. Außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Außerdem werden alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest auf Covid-19 getestet (§ 14 Absatz 5 5. SARS-CoV-2-EindV).
Die Hände im Spiel haben
Die Caritas-Werkstatt möchte ein Arbeitsplatz und zugleich Teil des Gemeinwesens in unserer Region sein. Auch für die Beschäftigten und Fachkräfte des Förderbereichs, die im Rahmen einer Kooperation mit der Oranienburger Stadtbibliothek wöchentlich vor Ort den Bestand...
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