Seit Samstag, 23.01.2021 gilt im Land Brandenburg die Fünfte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19. Auch wir als Caritas-Werkstatt sind in unserem Arbeitsalltag von diesen Regelungen unmittelbar betroffen. Außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Außerdem werden alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest auf Covid-19 getestet (§ 14 Absatz 5 5. SARS-CoV-2-EindV).
Da liegt Musike drin!
Online-Reporterin Sarah Stoll im Gespräch mit Stefan Einbrodt Hallo Stephan, was hast Du vor Deiner Zeit in der Werkstatt gemacht? Ich bin gelernter Werkzeugmechaniker und arbeitete in meinem Beruf. Wie wurdest Du auf die Werkstatt aufmerksam und wann hast Du hier...







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