Werkstätten für behinderte Menschen sind eine sozialstaatliche Errungenschaft und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betreiber der Werkstätten schafft das Sozialgesetzbuch eine verlässliche Rechtsgrundlage. Ohne diese staatliche Grundordnung sind Werkstätten nicht denkbar. Gern hat die Caritas-Werkstatt am vergangenen Sonntag ihre Räumlichkeiten als Wahllokal für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.
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Mehr denn je wünschen wir uns Frieden für das Jahr 2023 und den Segen, der uns und die Werkstatt durch die Zeit tragen soll. Nun steht dieser Wunsch auch über den Türen, wie hier in der Zweigwerkstatt am Heidering, der die Sternsinger unserer Caritas-Werkstatt heute...
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