Werkstätten für behinderte Menschen sind eine sozialstaatliche Errungenschaft und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betreiber der Werkstätten schafft das Sozialgesetzbuch eine verlässliche Rechtsgrundlage. Ohne diese staatliche Grundordnung sind Werkstätten nicht denkbar. Gern hat die Caritas-Werkstatt am vergangenen Sonntag ihre Räumlichkeiten als Wahllokal für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.
Bleibende Eindrücke
Ein Gastbeitrag von Daniela Beyer Ihr Lieben, als ich mich anbot, einen Bericht über unseren Besuch in der Gedenkstätte Sachsenhausen mit Laura Krüger zu schreiben, dachte ich, das wird doch einfach: Eindrücke und Informationen sammeln, aufschreiben – fertig! So ist...
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