Werkstätten für behinderte Menschen sind eine sozialstaatliche Errungenschaft und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betreiber der Werkstätten schafft das Sozialgesetzbuch eine verlässliche Rechtsgrundlage. Ohne diese staatliche Grundordnung sind Werkstätten nicht denkbar. Gern hat die Caritas-Werkstatt am vergangenen Sonntag ihre Räumlichkeiten als Wahllokal für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.
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Online-Reporterin Sarah Stoll befragt Fachkraft Andrea Bloch Was hast Du vor Deiner Zeit in der Werkstatt gemacht? Ich war Leiterin des Betriebsrestaurants der BMW-Niederlassung in Berlin. Und wie wurdet Du auf unsere Caritas-Werkstatt...







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