Werkstätten für behinderte Menschen sind eine sozialstaatliche Errungenschaft und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betreiber der Werkstätten schafft das Sozialgesetzbuch eine verlässliche Rechtsgrundlage. Ohne diese staatliche Grundordnung sind Werkstätten nicht denkbar. Gern hat die Caritas-Werkstatt am vergangenen Sonntag ihre Räumlichkeiten als Wahllokal für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.
Manchmal würde ich …
Online-Reporterin Monika Fiedler über die Kniffligkeit des täglichen Miteinanders Manchmal würde ich gern beißen, meinem Gegenüber direkt ins Bein! Aber ich bin ja nett. Manchmal würde ich gern Papiere zerreißen! Aber ich bin ja nett. Manchmal würde ich meinem...







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