Werkstätten für behinderte Menschen sind eine sozialstaatliche Errungenschaft und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betreiber der Werkstätten schafft das Sozialgesetzbuch eine verlässliche Rechtsgrundlage. Ohne diese staatliche Grundordnung sind Werkstätten nicht denkbar. Gern hat die Caritas-Werkstatt am vergangenen Sonntag ihre Räumlichkeiten als Wahllokal für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.
Ein Platz an der Sonne
Ganz Oranienburg spricht von der Energieversorgung. Wir begrüßen die Frühjahrssonne – und können uns dank der Stromunabhängigkeit in der Hauptwerkstatt mit eigener Photovoltaikanlage um andere Dinge kümmern. Um die Weiterentwicklung beruflicher Bildung etwa, um...
0 Kommentare