Werkstätten für behinderte Menschen sind eine sozialstaatliche Errungenschaft und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betreiber der Werkstätten schafft das Sozialgesetzbuch eine verlässliche Rechtsgrundlage. Ohne diese staatliche Grundordnung sind Werkstätten nicht denkbar. Gern hat die Caritas-Werkstatt am vergangenen Sonntag ihre Räumlichkeiten als Wahllokal für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.
Viel heiße Luft
In bester Urlaubsatmosphäre – jedenfalls bei dazu passendem Wetter – feiern Caritas-Wohnen, Werkstatt und Schule St. Johannesberg heute gemeinsam das diesjährige Johannesfest. Nach einer stimmungsvollen Andacht begann auf der Bühne und dem gesamten Campus St....
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