Werkstätten für behinderte Menschen sind eine sozialstaatliche Errungenschaft und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betreiber der Werkstätten schafft das Sozialgesetzbuch eine verlässliche Rechtsgrundlage. Ohne diese staatliche Grundordnung sind Werkstätten nicht denkbar. Gern hat die Caritas-Werkstatt am vergangenen Sonntag ihre Räumlichkeiten als Wahllokal für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.
Das sind wir
Das Jahr beginnt und auch die Online-Reporterinnen und Reporter sind wieder am Start. Wer sich fragt, wozu es Werkstätten eigentlich geben muss, der findet die Antwort in diesem Gedicht von Monika Fiedler. Das sind wir. Ein Faktor-C-Gedicht Bei uns in der...
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