Werkstätten für behinderte Menschen sind eine sozialstaatliche Errungenschaft und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betreiber der Werkstätten schafft das Sozialgesetzbuch eine verlässliche Rechtsgrundlage. Ohne diese staatliche Grundordnung sind Werkstätten nicht denkbar. Gern hat die Caritas-Werkstatt am vergangenen Sonntag ihre Räumlichkeiten als Wahllokal für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.
Ein klares Ja zur Werkstatt
Online-Reporterin Martina Harnischmacher berichtet vom Fachtag am 25.09.2024 aus Anlass des 125-jährigen Gründungsjubiläums des St. Johannesberg. Am 25.09.2024 nahm ich zusammen mit meinem Reporter-Kollegen Michael Benter am Fachtag zur Zukunft der Eingliederungshilfe...
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