Werkstätten für behinderte Menschen sind eine sozialstaatliche Errungenschaft und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betreiber der Werkstätten schafft das Sozialgesetzbuch eine verlässliche Rechtsgrundlage. Ohne diese staatliche Grundordnung sind Werkstätten nicht denkbar. Gern hat die Caritas-Werkstatt am vergangenen Sonntag ihre Räumlichkeiten als Wahllokal für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.
Wo Lernen zum Alltag gehört
Im besten Sinne auf den Leim gegangen sind in dieser Woche die Beschäftigten in unserem Arbeitsbereich Holzverarbeitung in der Qualifizierungseinheit "Verleimung von Leisten". Diese Lernsequenzen in Anlehnung an die Neue BildungsSystematik (NBS) sind inzwischen ein...
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