Werkstätten für behinderte Menschen sind eine sozialstaatliche Errungenschaft und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betreiber der Werkstätten schafft das Sozialgesetzbuch eine verlässliche Rechtsgrundlage. Ohne diese staatliche Grundordnung sind Werkstätten nicht denkbar. Gern hat die Caritas-Werkstatt am vergangenen Sonntag ihre Räumlichkeiten als Wahllokal für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.
Ein Team für alles!
An dieser Stelle berichten ab sofort Beschäftigte als Online-Reporter über das Leben und den Alltag in der Caritas-Werkstatt. Heute: Julia Bußler. Unser Garten-Team ist immer in Form, die Macht im Garten! Von Montag bis Freitag fahren sie zu Takeda, zum Friedhof, zu...
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