Werkstätten für behinderte Menschen sind eine sozialstaatliche Errungenschaft und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betreiber der Werkstätten schafft das Sozialgesetzbuch eine verlässliche Rechtsgrundlage. Ohne diese staatliche Grundordnung sind Werkstätten nicht denkbar. Gern hat die Caritas-Werkstatt am vergangenen Sonntag ihre Räumlichkeiten als Wahllokal für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.
Da liegt Musike drin!
Online-Reporterin Sarah Stoll im Gespräch mit Stefan Einbrodt Hallo Stephan, was hast Du vor Deiner Zeit in der Werkstatt gemacht? Ich bin gelernter Werkzeugmechaniker und arbeitete in meinem Beruf. Wie wurdest Du auf die Werkstatt aufmerksam und wann hast Du hier...







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