Seit Samstag, 23.01.2021 gilt im Land Brandenburg die Fünfte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19. Auch wir als Caritas-Werkstatt sind in unserem Arbeitsalltag von diesen Regelungen unmittelbar betroffen. Außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Außerdem werden alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest auf Covid-19 getestet (§ 14 Absatz 5 5. SARS-CoV-2-EindV).
Gemeinsam sind wir stark
Die Online-Reporter Julia Bußler, Moritz Siegert und Maik Poerschke verabschieden das Jahr 2024 Unser letztes Treffen in diesem Jahr war ein besonderes. Zusammen mit Frau Riedel und Herrn Lau kamen alle Online-Reporter der beiden Gruppen aus Aderluch/Heidering sowie...
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