FAQ – Häu­fig ge­stell­te Fragen

Ant­wor­ten auf Ihre Fragen

Ar­beits­zeit
Die Werk­statt ist eine Voll­zeit­ein­rich­tung. Die Be­schäf­ti­gungs­zeit ist wie folgt ge­re­gelt: Mon­tag bis Don­ners­tag 7.50 – 15.30 Uhr, Frei­tag 7.50 – 13.00 Uhr.
Ur­laubs­an­spruch
Alle Be­schäf­tig­ten ha­ben An­spruch auf 35 Ur­laubs­ta­ge. Of­fi­zi­el­le Schließ­ta­ge der Werk­statt gel­ten eben­falls als Ur­laubs­ta­ge und wer­den auf den Ur­laubs­an­spruch an­ge­rech­net. Der 24. und 31.12. ei­nes je­den Jah­res sind ge­ne­rell dienst­freie Tage und wer­den nicht auf den Ur­laub angerechnet.
Aus­bil­dungs­geld / Übergangsgeld
Be­schäf­tig­te im Ein­gangs­ver­fah­ren und Be­rufs­bil­dungs­be­reich ha­ben nach Prü­fung durch den zu­stän­di­gen Kos­ten­trä­ger An­spruch auf die Zah­lung von Aus­bil­dungs- oder Übergangsgeld.
Ar­beits­ent­gelt
Die Werk­statt­be­schäf­tig­ten im Ar­beits­be­reich ha­ben ei­nen Rechts­an­spruch auf Ar­beits­ent­gelt. Das Ar­beits­ent­gelt wird ent­spre­chend § 43 Neun­tes Buch So­zi­al­ge­setz­buch (SGB IX) nach der je­weils gül­ti­gen Ent­loh­nungs­ord­nung gezahlt.
Be­glei­ten­de Angebote

Zum Werk­statt-All­tag ge­hö­ren die ver­schie­dens­ten be­glei­ten­den An­ge­bo­te z.B. kul­tu­rel­ler, sport­li­cher und the­ra­peu­ti­scher Art. Das ak­tu­el­le An­ge­bot ist dem Fort­bil­dungs­pro­gramm zu ent­neh­men, das jähr­lich ver­öf­fent­licht wird.

Eine ak­tu­el­le Über­sicht ent­neh­men Sie dem Fortbildungsprogramm.

Mit­tag­essen
Das Mit­tag­essen wird für die Be­schäf­tig­ten der Ca­ri­tas-Werk­statt in der haus­ei­ge­nen Kü­che frisch zu­be­rei­tet. Da­bei wäh­len die Be­schäf­tig­ten täg­lich zwi­schen zwei ver­schie­de­nen Me­nü­an­ge­bo­ten. Die ak­tu­el­le Me­nü­kar­te ist auf www.cantina-oranienburg.de abrufbar.

Hier fin­den Sie alle In­for­ma­tio­nen zur ver­än­der­ten Ab­rech­nung des Mit­tag­essens für die Be­schäf­tig­ten der Ca­ri­tas-Werk­statt im Zu­sam­men­hang mit den Vor­schrif­ten des Bundesteilhabegesetzes.

Ge­trän­ke
Kaf­fee und Tee wer­den den Be­schäf­tig­ten zu den ent­spre­chen­den Mahl­zei­ten kos­ten­los bereitgestellt.
Be­för­de­rung

Die Werk­statt er­stat­tet den not­wen­di­gen Auf­wand für den täg­li­chen Ar­beits­weg der / des Be­schäf­tig­ten von der Woh­nung zur Werk­statt und zu­rück. Ziel da­bei ist es, mög­lichst die Selbst­stän­dig­keit je­der Ein­zel­nen zu fördern.

Öf­fent­li­cher Nahverkehr
So­fern selbst­stän­dig öf­fent­li­che Ver­kehrs­mit­tel ge­nutzt wer­den kön­nen, wird durch die Werk­statt eine Mo­nats­fahr­kar­te zur Ver­fü­gung ge­stellt. Die­se wird je­weils zum Ende des Vor­mo­nats an den be­tref­fen­den Be­schäf­tig­ten ausgegeben.
Fahr­dienst
Für Be­schäf­tig­te, die nicht selbst­stän­dig zum Ar­beits­platz kom­men kön­nen, or­ga­ni­siert die Werk­statt ei­nen Fahrdienst.
Be­nut­zung des ei­ge­nen Pkw

Be­schäf­tig­ten, die den Weg von der Woh­nung zur Werk­statt mit dem Pkw zu­rück­le­gen, wer­den auf An­trag die Kos­ten für den Kraft­stoff er­stat­tet. Die Aus­zah­lung er­folgt bis zur Höhe des Prei­ses ei­ner Mo­nats­fahr­kar­te des öf­fent­li­chen Nahverkehrs.

As­sis­tenz und Pflege

Das Werk­statt­per­so­nal un­ter­stützt die Be­schäf­tig­ten bei al­len Maß­nah­men zur kör­per­li­chen Grund­ver­sor­gung. Dazu ge­hö­ren z. B. hy­gie­ni­sche Hil­fe­stel­lun­gen, Hil­fen bei der Es­sen­auf­nah­me so­wie beim An- und Aus­zie­hen. Der Grund­satz der Hil­fe zur Selbst­hil­fe steht da­bei im Vor­der­grund. Bei zu­sätz­li­chem Be­darf an Fach­pfle­ge ko­ope­riert die Werk­statt mit ei­ner re­gio­na­len Hauskrankenpflege.

ALLES, AUSSER GEWÖHNLICH.