Werkstattrat
Der Werkstatt-Rat besteht aus neun Mitgliedern, einer Vertrauens-Person sowie einer Sozial-Arbeiterin, welche uns große Unterstützung leistet. Wir vertreten die Interessen von ca. 400 Beschäftigten und wirken am Gesamt-Geschehen der Werkstatt verantwortungsvoll mit.
Als modernes Fertigungs- und Dienstleistungsunternehmen ermöglicht die Caritas-Werkstatt Ausbildung und Beschäftigung in vielfältigen Berufsfeldern. Flexible Förderung und maßgeschneiderte Qualifizierung des Einzelnen, auch außerhalb der Werkstatt, sind unser Anspruch. Unsere gewerblichen Produkte und Dienstleistungen machen uns zu einem verlässlichen Partner der regionalen Wirtschaft.
Infos
Der Werkstatt-Rat hat durch das Gesetz der Mitwirkungsverordnung (MWVO), Mitwirkungs-Recht. Was bedeutet das? In Angelegenheiten, in denen der Werkstatt-Rat ein Mitwirkungs-Recht hat, hat die Werkstatt-Leitung den Werkstatt-Rat rechtzeitig zu informieren und ihn vor Durch-Führung einer Maßnahme anzuhören. Wobei dürfen wir mit-wirken?
- Bei Fragen der Werkstatt-Ordnung
- Arbeits-Zeit
- Bei Entgelt-Zahlungen- und Entlohnungs-Grundsätzen
- Bei Um- und Bauplanungen
- Planung für Fort-Bildungen
- Soziale Angebote
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Mehr InformationenHauptwerkstatt
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Deutschland
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