Werk­stät­ten für be­hin­der­te Men­schen sind eine so­zi­al­staat­li­che Er­run­gen­schaft und Teil des de­mo­kra­ti­schen Ge­mein­we­sens. So­wohl für die Be­schäf­tig­ten als auch für die Be­trei­ber der Werk­stät­ten schafft das So­zi­al­ge­setz­buch eine ver­läss­li­che Rechts­grund­la­ge. Ohne die­se staat­li­che Grund­ord­nung sind Werk­stät­ten nicht denk­bar. Gern hat die Ca­ri­tas-Werk­statt am ver­gan­ge­nen Sonn­tag ihre Räum­lich­kei­ten als Wahl­lo­kal für die Wah­len zum Deut­schen Bun­des­tag zur Ver­fü­gung gestellt.