Werkstätten für behinderte Menschen sind eine sozialstaatliche Errungenschaft und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betreiber der Werkstätten schafft das Sozialgesetzbuch eine verlässliche Rechtsgrundlage. Ohne diese staatliche Grundordnung sind Werkstätten nicht denkbar. Gern hat die Caritas-Werkstatt am vergangenen Sonntag ihre Räumlichkeiten als Wahllokal für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.
Strohmänner (und ‑frauen)
Nur Stroh im Kopf haben dieser Tage aus gutem Grund die Beschäftigten und Fachkräfte im Arbeitsbereich Holzverarbeitung: Das Stroh nämlich, das in der Caritas-Werkstatt für Mellifera e.V. zu Trennschieden in den Einraumbeuten verarbeitet wird, um dort für eine...
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