Werkstätten für behinderte Menschen sind eine sozialstaatliche Errungenschaft und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betreiber der Werkstätten schafft das Sozialgesetzbuch eine verlässliche Rechtsgrundlage. Ohne diese staatliche Grundordnung sind Werkstätten nicht denkbar. Gern hat die Caritas-Werkstatt am vergangenen Sonntag ihre Räumlichkeiten als Wahllokal für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.
Ich bin gerne hier
An dieser Stelle erzählen regelmäßig Beschäftigte aus Ihrem Arbeitsalltag in der Caritas-Werkstatt. Heute: Monika Fiedler. Seit dem 1. April 2008 bin ich in der Caritas-Werkstatt, und es war kein Aprilscherz. Ich bin gerne hier, da ich nette Menschen um mich habe....
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