Werkstätten für behinderte Menschen sind eine sozialstaatliche Errungenschaft und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betreiber der Werkstätten schafft das Sozialgesetzbuch eine verlässliche Rechtsgrundlage. Ohne diese staatliche Grundordnung sind Werkstätten nicht denkbar. Gern hat die Caritas-Werkstatt am vergangenen Sonntag ihre Räumlichkeiten als Wahllokal für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.
Doppelpass mit einem Altmeister
Andreas Stolt und Mathias Wagner sind Absolventen des ersten inklusiven Trainerlehrgangs des Deutschen Fußballbundes. Als gemeinsames Pilotprojekt zwischen dem Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB), dem Berliner Fußball-Verband (BFV), der Behinderten- und...
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