Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung für das Land Brandenburg werden auch die geltenden Hygieneregeln der Caritas-Werkstatt gezielt angepasst. Eine tägliche Testpflicht beschränkt sich auf Personen ohne Impfschutz. Für alle anderen Beschäftigten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden regelmäßige Tests weiterhin empfohlen und auch bereitgestellt. Die Pflicht zur häuslichen Isolation von Kontaktpersonen bei einer bestätigten Infektion im eigenen Haushalt oder in der Wohngruppe entfällt ab sofort. Mit einem tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest vor Dienstantritt können auch Kontaktpersonen die Werkstatt weiterhin besuchen. Die in § 2, Abs. 1, Nr. 8 SARS-CoV-2-IfSBMV vorgesehene Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wird durch die Werkstattleitung auf die Verkehrsflächen und auf die Ausübung körpernaher Tätigkeiten, insbesondere bei der Pflege, beschränkt. Gäste der Caritas-Werkstatt melden sich im Eingangs- bzw. Empfangsbereich der Standorte an. Die Registrierung des Impfstatus von Besucherinnen und Besuchern entfällt. Die aktuellen Hygiene- und Quarantäneregeln stehen auf der Website der Caritas-Werkstatt zum Download bereit.
Mach’s gut, Rainer!
Es gibt Beschäftigte, ohne die man sich die Caritas-Werkstatt nicht vorstellen möchte. Und irgendwie wird die Werkstatt danach ein wenig anders aussehen. Aber die Zeit bleibt nicht stehen und macht aus Beschäftigten Rentner – und wie bei Dir Freunde des Hauses. Danke...
0 Kommentare