Die Caritas-Werkstatt startet ab dem 02.06.2020 mit einer schrittweisen Wiedereröffnung von Teilbereichen der Werkstatt unter der strengen Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen.
Dabei empfehlen wir Menschen, die zu einer Risikogruppe für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer COVID-19-Ansteckung zählen, auf die Rückkehr in die Werkstatt zunächst zu verzichten.
Die schrittweise Öffnung der Caritas-Werkstatt erfolgt auf der Grundlage eines fachlich anerkannten Pandemieplans, der die besonderen Vorkehrungen zum Infektionsschutz berücksichtigt. Beschäftigte, die in die Caritas-Werkstatt zurückkehren, sollten grundsätzlich in der Lage sein, die Auflagen zum Hygieneschutz zu befolgen und umzusetzen (z.B. Mindestabstand einhalten, Masken tragen, etc.).
Welchem Personenkreis empfiehlt die Caritas-Werkstatt ab dem 02.06.2020 die Werkstattbeschäftigung wieder aufzunehmen?
- Beschäftigte ohne Vorerkrankung, die nicht zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf gehören.
- Beschäftigte aus dem Berufsbildungsbereich und dem Arbeitsbereich. Beschäftigte aus dem Förder- und Beschäftigungsbereich dürfen nur im Rahmen einer Notbetreuung in die Werkstatt zurückkehren.
- Beschäftigte, die selbstständig, in Wohngemeinschaften oder bei ihren Angehörigen wohnen. Mit Beschäftigten aus den sogenannten besonderen Wohnformen (z.B. stationäre Wohnbereiche) trifft die Caritas-Werkstatt Absprachen mit dem Wohnträger.
Benötige ich einen Krankenschein, wenn ich noch nicht in die Werkstatt zurückkommen möchte?
- Ab dem 02.06.2020 sind für die Beschäftigten der Caritas-Werkstatt alle Abwesenheitszeiten wieder nachweispflichtig, etwa durch einen Urlaubsantrag oder eine ärztliche Krankschrift. Unter Berücksichtigung der besonderen Situation erkennen wir einschlägige Vorerkrankungen, die vom Robert-Koch-Institut als besonders gefährdet für COVID-19 gelten, als krankheitsbedingte Abwesenheit an – sofern die Erkrankung durch einen ärztlichen Beleg nachgewiesen wird. Gleiches gilt für ärztlich verordnete Auflagen zur Quarantäne, die den Besuch der Caritas-Werkstatt vor Ort ausschließen.
Wird das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen, wenn ich mich momentan gegen einen Besuch in der Caritas-Werkstatt entscheide?
- Grundsätzlich sind die Leistungen des Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Arbeitsentgelt und die Sozialversicherung, an den Besuch der Werkstatt gebunden.
- Unter den aktuell besonderen Bedingungen stellt die Caritas-Werkstatt eine Vielzahl von Angeboten zur Verfügung, die die Fortsetzung der Werkstattbeschäftigung und die Weitergewährung der damit verbundenen Leistungen ermöglichen. Verschiedene Beispiele einer modifizierten Leistungserbringung sind im Kursbuch Corona der Caritas-Werkstatt zu finden.
- Für die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses ist die Wahrnehmung dieser Leistungen erforderlich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen Fachdienst auf, um die für Sie passende Leistungsform auszuwählen oder abzustimmen, sei es Heimarbeit oder verschiedene digitale Angebote.
- Für den Fall, dass Sie keine dieser alternativen Leistungsformen wahrnehmen, muss das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen werden.
Was muss ich beachten, wenn ich in die Werkstatt zurückkehre?
- Vor der Rückkehr ist unbedingt der ausgefüllte Fragebogen zur Anmeldung an die Caritas-Werkstatt zu schicken.
- In den öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Fahrdiensten sind Mund und Nase zu bedecken.
- Eine Rückkehr in die Caritas-Werkstatt ist nur möglich, wenn keine Erkältungssymptome vorliegen. Diese werden bei einem täglichen Gesundheitscheck überprüft.
- Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sind während des gesamten Arbeitstages einzuhalten (z.B. Mindestabstand 1,5m, regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren etc.).
Muss ich meinen Fahrdienst separat informieren, wenn ich am 02.06.2020 zurück in die Werkstatt kommen möchte?
- Wenn die Anmeldung über den Fragebogen bereits erfolgt ist, nimmt die Caritas-Werkstatt die Anmeldung zum Fahrdienst vor.
- Die Fahrer/innen der Fahrdienste werden sich aber wenige Tage vor der ersten Abholung bei den Fahrgästen melden, um die Abfahrtszeiten abzusprechen.
Was ist für Besucher der Caritas-Werkstatt zu beachten?
- Es gelten strenge Zutrittsbeschränkungen für externe Besucher/innen. Vor dem Betreten der Caritas-Werkstatt müssen sich Besucher/innen offiziell anmelden. Notwendige Kontakte (z.B. Gespräche mit dem Betreuer) sollten außerhalb der Werkstatt vereinbart werden.
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