In der seit 12.08.2020 geltenden Neufassung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-UmgV entfallen alle pandemiebedingten Sonderregelungen für Werkstätten für behinderte Menschen im Land Brandenburg. Die Werkstätten haben damit ihren vollständigen Regelbetrieb wieder aufgenommen – unter Berücksichtigung der allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln.
Für Beschäftigte, die auf der Grundlage eines ärztlichen Nachweises über eine Vorerkrankung im Sinne der Risikogruppe für COVID-19 von der Anwesenheit freigestellt sind, können wir noch bis zum 31.08.2020 die Werkstattbeschäftigung mit allen Zahlungen von Arbeitsentgelt und Sozialversicherung in voller Höhe fortsetzen.
Ab 01.09.2020 ist für die formale Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses die Anwesenheit in der Werkstatt vor Ort oder ein aktueller Abwesenheitsnachweis notwendig, etwa eine Krankschrift oder ein Urlaubsantrag. Im Einzelfall können wir auch eine alternative Leistungserbringung, etwa durch Heimarbeit, vereinbaren.
Ohne einen Abwesenheitsnachweis müssen wir das Beschäftigungsverhältnis in Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger ab 01.09.2020 formal unterbrechen.
In jedem Fall möchten wir Sie bitten, sich wegen des weiteren Vorgehens mit uns in Verbindung zu setzen, um die für Sie passende Lösung zu finden. Nutzen Sie hierzu bitte die zentrale Telefonnummer 03301.5239–24; hier sind wir wochentags zwischen 7.00 und 18.00 Uhr für Sie da.
Ebenso bitten wir Sie, alle organisatorischen Angelegenheiten, etwa die Beförderung, direkt mit Caritas-Werkstatt abzustimmen. Fahrdienste und andere Dienstleister werden von uns zentral beauftragt.
Für Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
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