Heute hat das Brandenburger Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) die ab morgen, 16.12.2020 geltende Eindämmungsverordnung 3. SARS-CoV-2-EindV veröffentlicht. In der Verordnung finden sich keine gesonderten Auflagen und Vorkehrungen für die Werkstätten, die über die im öffentlichen Raum oder in der Arbeitswelt ohnehin geltenden Vorschriften hinausgehen.
Mit der Reduzierung des Fahrdienstverkehrs haben wir als Caritas-Werkstatt eine für die Eindämmung des Infektionsgeschehens in unserem Hause sehr wirksame Entscheidung getroffen.
Vorerst sind für die Caritas-Werkstatt keine weiteren, über die Vorschriften der Eindämmungsverordnung hinausgehenden Schutzmaßnahmen beabsichtigt. Wir planen also, den Betrieb in der momentanen Form bis zum Jahreswechsel fortzusetzen.
Alle wichtigen Entscheidungen zur Wiederaufnahme des Werkstattbetriebes im neuen Jahr werden wir kurz vor Weihnachten treffen und bekanntgeben. Wir stimmen uns dazu mit den Leistungsträgern und verantwortlichen Stellen in Politik und öffentlicher Verwaltung ab.
Bitte beachten Sie dazu auch die Veröffentlichungen hier auf unserer Internetseite.
Die Schließtage der Caritas-Werkstatt am 04./05.01.2021 zur Inventur und anderen betriebsinternen Vorbereitungen für das Geschäftsjahr sind als Urlaubstage für alle Beschäftigten verbindlich.
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