Seit Samstag, 23.01.2021 gilt im Land Brandenburg die Fünfte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19. Auch wir als Caritas-Werkstatt sind in unserem Arbeitsalltag von diesen Regelungen unmittelbar betroffen. Außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Außerdem werden alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest auf Covid-19 getestet (§ 14 Absatz 5 5. SARS-CoV-2-EindV).
Osterzeit
Ein Gedicht zum Osterfest von Online-Reporterin Monika Fiedler Der Frühling zieht nun ein, ins Land.Wir haben ihn bereits erkannt. Da sich ein helles Grün nun an den Bäumen zeigtUnd der Winter endlich schweigt. Die ersten Störche von der Reise kommen,das haben wir...
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