Seit Samstag, 23.01.2021 gilt im Land Brandenburg die Fünfte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19. Auch wir als Caritas-Werkstatt sind in unserem Arbeitsalltag von diesen Regelungen unmittelbar betroffen. Außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Außerdem werden alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest auf Covid-19 getestet (§ 14 Absatz 5 5. SARS-CoV-2-EindV).
Damals wars – In der Coronazeit auf einem anderen Arbeitsplatz
Genau fünf Jahre ist es her, dass auch die Caritas-Werkstatt vorübergehend ihren Regelbetrieb einstellen musste. Online-Reporter Michael Benter erinnert sich an diese Zeit. Ich möchte hier auf die Coronazeit zurückblicken. Zuerst durften wir gar nicht in die...
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