Seit Samstag, 23.01.2021 gilt im Land Brandenburg die Fünfte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19. Auch wir als Caritas-Werkstatt sind in unserem Arbeitsalltag von diesen Regelungen unmittelbar betroffen. Außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Außerdem werden alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest auf Covid-19 getestet (§ 14 Absatz 5 5. SARS-CoV-2-EindV).
“Caritas öffnet Türen.” Und die Werkstatt baut sie.
"Da kann ja jeder kommen", das ist das Motto der Jahreskampagne des Deutschen Caritasverbandes. Bundesweit finden im Jahr 2025 zahlreiche Veranstaltungen statt, die das Kampagnenthema "Caritas öffnet Türen" erläutern und in konkrete Aktionen übersetzen möchten. Zum...
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