Werkstätten für behinderte Menschen sind eine sozialstaatliche Errungenschaft und Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betreiber der Werkstätten schafft das Sozialgesetzbuch eine verlässliche Rechtsgrundlage. Ohne diese staatliche Grundordnung sind Werkstätten nicht denkbar. Gern hat die Caritas-Werkstatt am vergangenen Sonntag ihre Räumlichkeiten als Wahllokal für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.
Damals wars – In der Coronazeit auf einem anderen Arbeitsplatz
Genau fünf Jahre ist es her, dass auch die Caritas-Werkstatt vorübergehend ihren Regelbetrieb einstellen musste. Online-Reporter Michael Benter erinnert sich an diese Zeit. Ich möchte hier auf die Coronazeit zurückblicken. Zuerst durften wir gar nicht in die...
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