In­for­ma­tio­nen zum Deutsch­land-Ti­cket für Be­schäf­tig­te der Caritas-Werkstatt

26. Juli 2023 | Logbuch | 0 Kommentare

Als Ca­ri­tas-Werk­statt för­dern wir auf viel­fäl­ti­ge Wei­se die Mo­bi­li­tät der Be­schäf­tig­ten. So­weit für den täg­li­chen Weg zur Werk­statt öf­fent­li­che Ver­kehrs­mit­tel ge­nutzt wer­den, stellt die Ca­ri­tas-Werk­statt die er­for­der­li­chen Fahr­schei­ne zur Ver­fü­gung, die der Ta­rif­zo­ne zwi­schen dem Wohn­ort und der Werk­statt ent­spre­chen. Je nach Ein­zel­fall wer­den die­se Fahr­schei­ne als Ta­ges- oder Zeit­kar­ten bzw. eTi­ckets ausgestellt.

Ab 01.10.2023 er­folgt die Be­reit­stel­lung der Fahr­aus­wei­se durch die Ca­ri­tas-Werk­statt aus­schließ­lich in Form des so­ge­nann­ten Deutsch­land­ti­cket. Das Deutsch­land­ti­cket ist per­so­nen­ge­bun­den und er­mög­licht Rei­sen im Nah­ver­kehr im ge­sam­ten Bun­des­ge­biet. An­spruchs­be­rech­tigt sind alle Be­schäf­tig­ten der Ca­ri­tas-Werk­statt, die für die Werk­statt­be­schäf­ti­gung auf den öf­fent­li­chen Nah­ver­kehr an­ge­wie­sen sind.

Die Or­ga­ni­sa­ti­on und Zah­lungs­ab­wick­lung für das Deutsch­land-Ti­cket er­folgt über die Ca­ri­tas-Werk­statt. Durch die Per­so­na­li­sie­rung der Ti­ckets ist den­noch eine Da­ten­er­he­bung für je­den Fahr­gast not­wen­dig. Die­sen An­trag fin­den Sie hier. Zu­sätz­lich ver­sen­den wir die An­trags­un­ter­la­gen auch an die ge­setz­li­chen Be­treue­rin­nen und Be­treu­er der be­tref­fen­den Be­schäf­tig­ten. Wir bit­ten Sie, die Da­ten zu ver­voll­stän­di­gen und uns die­sen An­trag aus­ge­füllt und un­ter­zeich­net bis zum 31.08.2023 zu­rück­zu­sen­den und ein Pass­fo­to beizulegen.

Bis Ende Sep­tem­ber 2023 er­hal­ten Sie Ihr Deutsch­land­ti­cket mit ei­nem Gül­tig­keits­be­ginn ab 01.10.2023. Die Deutsch­land­ti­ckets wer­den aus­schließ­lich als di­gi­tal les­ba­re eTi­ckets im Scheck­kar­ten­for­mat ausgegeben.

Die Gül­tig­keit ist an die Werk­statt­be­schäf­ti­gung ge­bun­den und en­det mit dem Aus­schei­den aus der Ca­ri­tas-Werk­statt. Ist die Be­schäf­ti­gung in der Ca­ri­tas-Werk­statt un­ter­bro­chen, ruht auch die Gül­tig­keit des Deutschland-Tickets.

Eine Über­nah­me der Kos­ten für das Deutsch­land­ti­cket durch die Ca­ri­tas-Werk­statt ist nur bei ei­nem Ver­trags­ab­schluss mit den Ober­ha­vel Ver­kehrs­be­trie­ben GmbH (OVG) mög­lich. Even­tu­ell be­reits be­stehen­de In­di­vi­du­al­ver­trä­ge bei an­de­ren Ver­kehrs­ge­sell­schaf­ten müs­sen ei­gen­stän­dig ge­kün­digt werden.

Bei Fra­gen zum Deutsch­land­ti­cket wen­den Sie sich bit­te an die Werkstattleitung.

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