Liebe Beschäftigte,
liebe Eltern,
liebe gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer,
laut einer Verordnung nach §32 Infektionsschutzgesetz werden ab Montag, 23.03.2020 die Werkstätten für behinderte Menschen im gesamten Land Brandenburg ihren Betrieb stark einschränken und für die Beschäftigten nicht mehr geöffnet sein.
Ausnahmen gelten nur für Beschäftigte, für die eine Notbetreuung erforderlich ist, weil keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist oder die Betreuung in der Werkstatt aus einem anderen Grund im Einzelfall dringend erforderlich ist.
Beschäftigte, die auf diese Notbetreuung angewiesen sind, melden sich bitte in der Werkstatt, bei ihrer Gruppenleitung, beim zuständigen Fachdienst oder bei der Werkstattleitung.
Die Verordnung gilt bis einschließlich 19.04.2020.
Bitte beachten Sie zum Geltungszeitraum auch die weiteren Veröffentlichungen auf unserer Internetseite.
Für die Besitzer der CantinaCard wird es die Möglichkeit einer Außer-Haus-Abholung einzeln verpackter Mittagsmenüs geben. Nähere Informationen dazu folgen in Kürze.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Werkstattleitung, vorzugsweise per E‑Mail an info@caritas-werkstatt.de; Sie erhalten kurzfristig eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage.
Zusätzlich hat der Fachdienst der Caritas-Werkstatt für alle Beschäftigten eine ständige Hotline geschaltet. Bei Fragen und im Notfall erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 03301.5239–46.
Mit freundlichen Grüßen von
Christoph Lau, Werkstattleiter
Liebe Werkstatt ‑Betreuer und Angestellte,
herzlichen Dank für Ihre tolle Arbeit.
Wir wünschen Ihnen in der momentanen Situation viel Kraft und vor allem Gesundheit, so dass es hoffentlich ab Mai wieder normal weiter gehen kann.
Die Maßnahmen sind unbedingt erforderlich!
Es grüßen Sie mit voller Hochachtung für ihre Arbeit
Holger und Heidrun Reinitz