Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung für das Land Brandenburg werden auch die geltenden Hygieneregeln der Caritas-Werkstatt gezielt angepasst. Eine tägliche Testpflicht beschränkt sich auf Personen ohne Impfschutz. Für alle anderen Beschäftigten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden regelmäßige Tests weiterhin empfohlen und auch bereitgestellt. Die Pflicht zur häuslichen Isolation von Kontaktpersonen bei einer bestätigten Infektion im eigenen Haushalt oder in der Wohngruppe entfällt ab sofort. Mit einem tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest vor Dienstantritt können auch Kontaktpersonen die Werkstatt weiterhin besuchen. Die in § 2, Abs. 1, Nr. 8 SARS-CoV-2-IfSBMV vorgesehene Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wird durch die Werkstattleitung auf die Verkehrsflächen und auf die Ausübung körpernaher Tätigkeiten, insbesondere bei der Pflege, beschränkt. Gäste der Caritas-Werkstatt melden sich im Eingangs- bzw. Empfangsbereich der Standorte an. Die Registrierung des Impfstatus von Besucherinnen und Besuchern entfällt. Die aktuellen Hygiene- und Quarantäneregeln stehen auf der Website der Caritas-Werkstatt zum Download bereit.
Ohne Druck und Stress meine Stärken einbringen
An dieser Stelle erzählen regelmäßig Beschäftigte aus Ihrem Arbeitsalltag in der Caritas-Werkstatt. Heute: Eileen Mannich. Durch meine Mutter kenne ich die Caritas schon länger. Als ich durch meine psychischen Erkrankungen nicht mehr auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig...
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