Mit dem heutigen Tag gehen die meisten Abteilungen unserer Werkstatt wieder in Betrieb, wenn auch mit den geltenden gesetzlichen Einschränkungen. Wir alle freuen uns, dass damit auch viele Beschäftigte wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Wie für alle öffentlichen Orte und Einrichtungen ist die Inbetriebnahme mit einer Reihe von Auflagen und Anforderungen verbunden. Dies sind gesetzliche und arbeitsmedizinische Vorschriften, aber auch Vorgaben der Kostenträger. Wir haben Arbeitsplätze umgerüstet, Abläufe verändert und Vorkehrungen getroffen, die dem Gesundheitsschutz von uns allen dienen, aber auch die Betriebserlaubnis der Caritas-Werkstatt sichern. Ob wir es wollen oder nicht, die Werkstatt kann momentan nur mit diesen Einschränkungen stattfinden – oder gar nicht stattfinden. Neun besonders wichtige Regeln haben wir in einem Merkblatt zusammengestellt. Sorgen wir alle dafür, dass diese Regeln eingehalten werden. Für die eigene Gesundheit, für die Gesundheit der anderen und für den Weiterbetrieb der Caritas-Werkstatt.
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