Zum Jahresbeginn 2022 tritt die dritte von vier Stufen zur Erhöhung des gesetzlich festgelegten Grundbetrags im Arbeitsentgelt von Werkstattbeschäftigten in Kraft. Beginnend mit der Monatsabrechnung für Januar 2022 wird die Caritas-Werkstatt diese Erhöhung von 10,00 Euro an alle Beschäftigten im Arbeitsbereich auszahlen.
Eine Firma. Ein Team. Eine Siegerin!
Die Caritas-Werkstatt ist in Bewegung. Im Arbeitsalltag, aber auch buchstäblich bei verschiedenen Anlässen und Lauf-Events, wie beim gestrigen Berliner Firmenlauf. Durch den Tiergarten, vorbei an der Siegessäule bis zum Schlussspurt mit dem imposanten Blick auf die...
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