Zum Jahresbeginn 2022 tritt die dritte von vier Stufen zur Erhöhung des gesetzlich festgelegten Grundbetrags im Arbeitsentgelt von Werkstattbeschäftigten in Kraft. Beginnend mit der Monatsabrechnung für Januar 2022 wird die Caritas-Werkstatt diese Erhöhung von 10,00 Euro an alle Beschäftigten im Arbeitsbereich auszahlen.
Ein Team für alles!
An dieser Stelle berichten ab sofort Beschäftigte als Online-Reporter über das Leben und den Alltag in der Caritas-Werkstatt. Heute: Julia Bußler. Unser Garten-Team ist immer in Form, die Macht im Garten! Von Montag bis Freitag fahren sie zu Takeda, zum Friedhof, zu...
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