Über die Presse und andere Medien sind wir alle über die Lieferengpässe und Zulassungsbeschränkungen von Impfstoffen für die Corona-Schutzimpfungen informiert.
Umso mehr freuen wir uns, alle angekündigten Impftermine für die Beschäftigten der Caritas-Werkstatt bestätigen zu können. Am 28./29.04.2021 erhalten alle noch nicht geimpften Beschäftigten, für die uns eine Einwilligungserklärung vorliegt, ihre Erstimpfung mit dem mRNA-Impfstoff von BionTech/Pfizer.
Allerdings sind zwischenzeitlich mit Stand 01.04.2021 das Aufklärungsmerkblatt und das Formblatt zur Anamnese und Einwilligungserklärung aktualisiert und angepasst worden. Ohne diese unterzeichneten Dokumente in der zum Impftermin geltenden Fassung ist eine Impfung nicht möglich. Wir müssen Sie daher bitten, uns Ihre Angaben und die Einwilligung noch einmal auf diesen Unterlagen zukommen zu lassen.
Aus diesem Grund erhalten die betreffenden Beschäftigten in diesen Tagen alle Unterlagen in der aktuellen Fassung noch einmal per Post zugeschickt. Wir versenden dieses Schreiben an alle Beschäftigten bzw. gesetzlichen Vertretungspersonen, die durch ihren Impftermin von dieser Formularanpassung betroffen sind. Für bereits erfolgte Erstimpfungen vor dem 01.04.2021 ist keine nachträgliche Neuausstellung der Unterlagen notwendig.
Bitte stellen Sie sicher, dass uns die unterzeichneten Dokumente bis Donnerstag, 22.04.2021 in der Caritas-Werkstatt vorliegen. Sie erhalten kurzfristig eine Bestätigung mit Ihrem persönlichen Impftermin und eingegrenzter Uhrzeit für den 28./29.04.2021.
Zur Rücksendung der unterzeichneten Impfunterlagen verwenden Sie bitte die Postanschrift der Caritas-Werkstatt, die E‑Mail-Adresse impfen@caritas-werkstatt.de, die Faxnummer 03301.5239–11 oder den WhatsApp-Account 0152 29 49 49 00.
Diese Kontakte stehen Ihnen auch für Rückfragen aller Art zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Caritas-Werkstatt
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