Premierengäste
Der Speisesaal der Hauptwerkstatt wird größer – und noch schöner: Ab sofort lädt die Terrasse auf dem Platz der Begegnung in allen Pausen zum geselligen Verweilen ein. Ist das noch Arbeit oder schon Urlaub?
Der Speisesaal der Hauptwerkstatt wird größer – und noch schöner: Ab sofort lädt die Terrasse auf dem Platz der Begegnung in allen Pausen zum geselligen Verweilen ein. Ist das noch Arbeit oder schon Urlaub?
Mit hohen Aufnahmezahlen geht die Caritas-Werkstatt in den Herbst des Jahres 2021. Im Förderbereich gehen die Anfragen über die aktuelle Kapazität hinaus, so dass wir in unsere Zweigwerkstatt am Aderluch erweitern und dort neue Flächen erschließen. Für den Arbeitsbereich Werbetechnik bauen wir das ehemalige Pizza-Bistro im Frontbereich um, die Plätze im Förderbereich entstehen in räumlicher und konzeptioneller Nähe zum Arbeitsbereich B.Plus. Wir freuen uns über den Zuspruch, verstehen ihn als Kompliment und werden alles tun, um Anfang September am Start zu sein.
Am kommenden Montag, 02.08.2021 geht die Caritas-Werkstatt einen weiteren und wichtigen Schritt zurück in den Regelbetrieb. An diesem Tag enden die Möglichkeiten von modifizierter Leistungserbringung und Heimarbeit. An allen Standorten kehren wir in die Präsenzbeschäftigung zurück. Wir freuen uns auf alle Beschäftigten, die nun wieder in die Werkstatt zurückkehren. Die allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln aus der Umgangsverordnung der Landesregierung setzen wir in allen Abteilungen und Bereichen entsprechend der jeweiligen Gegebenheiten um. In der Hauptwerkstatt lädt der neue Platz der Begegnung zum Verweilen ein. In den nächsten Tagen eröffnen wir hier die Außenterrasse mit Sitzmöglichkeiten ein. Ob zum Mittagessen, auf ein Eis oder ein Kaltgetränk – die Freunde des geselligen Beisammenseins finden hier einen neuen Lieblingsort.
… den Hochzeitstag nicht zu vergessen. Das Erzbistum Berlin gratuliert ein Jahr lang allen Paaren zum Traujubiläum – mit einem Präsent, veredelt und verschickt durch Faktor C. Wer sich oder anderen eine Freude machen möchte, ist hier genau richtig.
Ein letzter langer Fußballabend, dann stand nicht nur der Europameister fest, sondern auch der Sieger unseres Tippspiels, der diesmal eine Siegerin ist: Doreen Witt lag nicht nur mit ihrem Tipp auf Italien als Champion goldrichtig, sondern sagte auch die Gesamtzahl der erzielten Tore im Turnier (142) nahezu exakt voraus: 143. Soviel Expertinnenwissen wird mit dem Jackpot belohnt, den gesamten Einsätzen des Tippspiels: 100 Euro für die Urlaubskasse oder wofür auch immer. Herzlichen Glückwunsch!
Aus der Serie “Lieblingsorte im St. Johannesberg”: Das Entrée 91 vor der Kapelle am Zugang zum Campus Johannesberg – mit mehr Grüntönen als in einem RAL-Farbfächer.
Am 10.06.2021 ist die gemeinsame Impfkampagne der Caritas-Werkstatt mit dem Mobilen Impfteam des DRK abgeschlossen worden. Die Impfquote unter den Beschäftigten liegt bei insgesamt 87%. Die hohe Impfbereitschaft und das rückläufige Infektionsgeschehen in unserem Einzugsgebiet machen es möglich, die Gesundheitsrisiken der Werkstattbeschäftigung neu zu bewerten. In Abstimmung mit den zuständigen Stellen beim Landkreis Oberhavel planen wir nun die verbindliche Rückkehr in den Regelbetrieb der Caritas-Werkstatt. Ab 02.08.2021 wird es nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich sein, alternative Leistungsangebote der Caritas-Werkstatt, etwa in Form von Teilhabepaketen, in Anspruch zu nehmen.
Die Rückkehr in den Regelbetrieb ist schrittweise vorgesehen. Die Bewohnerinnen und Bewohner aus stationären Wohnformen kehren grundsätzlich zum Montag, 28.06.2021 in die Caritas-Werkstatt zurück. Dies ist mit den zuständigen Verantwortlichen vor Ort bereits abgestimmt.
Alle anderen Beschäftigten, die momentan noch nicht wieder in Präsenzbeschäftigung anwesend sind, haben Gelegenheit, ihren Rückkehrtermin individuell zu bestimmen – entweder zum Montag, 02.08.2021 oder zu einem davor liegenden Termin. Die betreffenden Beschäftigten erhalten dieser Tage ein Informationsschreiben per Post, in dem wir um eine Mitteilung zum gewünschten Rückkehrtermin bitten. Gern können Sie für Ihre Angaben auch die digitale Variante nutzen.
Die weiteren Vorgaben zum Infektionsschutz – etwa zur Test- oder zur Maskenpflicht oder zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen wie dem Speisesaal – erfolgen in Umsetzung der jeweils geltenden Eindämmungs- oder Umgangsverordnung der Landesregierung. Hierzu werden wir jeweils aktuell an dieser Stelle informieren.
Werkstatt – das ist Lernen, Arbeiten und vieles mehr, auch das gemeinsame Miteinander. In der Caritas-Werkstatt warten wir nicht auf die Rückkehr in den gewohnten Alltag, wir nehmen sie selbst in die Hand! Mit der Neugestaltung des Speisesaals und der Cantina entsteht momentan auch der neue Platz der Begegnung. Ein Ort, so bunt und lebendig wie die Werkstatt selbst. Wir freuen uns nicht nur auf einen Platz, sondern auch auf einen Sommer der Begegnung!
Die Impfkampagne der Caritas-Werkstatt steht vor dem vorläufigen Abschluss. In der kommenden Woche, am Mittwoch und Donnerstag, 09./10.06.2021 werden gemeinsam mit dem Mobilen Impfteam des DRK die letzten Zweitimpfungen in der Caritas-Werkstatt durchgeführt. Dies betrifft alle Beschäftigten, die am 28./29.04.2021 ihre Erstimpfung erhalten haben. Der Impfort wird wieder im Berufsbildungsbereich Campus Q (Josefhaus) eingerichtet. Alle Beschäftigten erhalten dazu über den Fachdienst der Werkstatt eine genaue Terminbestätigung.
87% aller Beschäftigten und hauptamtlichen Fachkräfte der Caritas-Werkstatt besitzen dann nach der einschlägigen Karenzzeit von zwei Wochen nach der Zweitimpfung den vollen Impfschutz.
Zum Termin bereitzuhalten sind die Versichertenkarte, der Impfausweis und der Anamnesebogen zur Zweitimpfung. Wir werden den betreffenden Beschäftigten hier vor Ort beim Ausfüllen dieses Formulars behilflich sein; nur bei einem gerichtlich angeordneten Einwilligungsvorbehalt verschicken wir das Dokument an die rechtliche Vertretungsperson.
In den nächsten Wochen werden wir die Infektionsrisiken in unserem Hause neu bewerten und mit den zuständigen Behörden die schrittweise Rückkehr in den Regelbetrieb der Caritas-Werkstatt abstimmen. Wir werden Sie demnächst hier an dieser Stelle über die konkreten Planungen dazu informieren.
Liebe Frau Langensiepen,
in Ihrem Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderung in der Europäischen Union und in anderen öffentlichen Auftritten treten Sie ein für Ihre, wie Sie es nennen: “Kernforderung”, der Abschaffung von Werkstätten für behinderte Menschen. Als Sozialpolitische Sprecherin Ihrer Fraktion im EU-Parlament besitzt Ihre Stimme qua Amt Gewicht, Reichweite und öffentliche Glaubwürdigkeit. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die Arbeitswelt, für die Sie sich politisch einsetzen – eine Welt ohne Werkstätten – tatsächlich die Antwort auf die Lebenssituation der Menschen ist, die heute in einer Werkstatt beschäftigt sind.
In Deutschland leben etwa drei Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter mit einer Schwerbehinderung, 320.000 von Ihnen sind in einer Werkstatt beschäftigt. Es lässt sich also nicht von “den” Menschen mit Behinderung sprechen, sondern von einem kleinen Teil, nämlich gut zehn Prozent von ihnen, die in einer Werkstatt beschäftigt sind. Die Werkstatt ist nicht das passende Angebot für einen schwerbehinderten Menschen schlechthin, aber für diesen kleinen Teil vielleicht schon.
Davon abgesehen, dass es zahlreiche, vielleicht auch zu wenige, gelungene Beispiele für die Vermittlung aus der Werkstatt in den Arbeitsmarkt gibt: Welchen Arbeitsmarkt meinen Sie eigentlich? Werksverträge beim Onlineversandhändler? Die fleischverarbeitende Industrie? Die Paketzustellung? Alles Abermillionen von Arbeitsplätzen, die Sie allein schon deshalb für erstrebenswert halten, weil sie mit dem Gütesiegel “Erster Arbeitsmarkt” gelabelt sind.
Können Sie sich vorstellen, dass nicht wenige Beschäftigte unserer Werkstatt ihre Berufserfahrungen jahrelang genau dort gemacht haben? Und können Sie sich vorstellen, dass sie mit diesen Erfahrungen genau wissen, was sie nun nicht mehr wollen? Dass ihre “Behinderung” dort viel präsenter und bewusster ist, als in der Werkstatt? Wir vermeiden in unserem Haus den Begriff “Behinderung”, nennen uns Werkstatt zur beruflichen Teilhabe und verstehen uns auch so.
Welchem Werkstattbeschäftigten ist geholfen, wenn die Werkstätten, wie von Ihnen angestrebt, schließen? Die Werkstätten sind nicht perfekt, der Arbeitsmarkt ist es auch nicht. Die Werkzeuge in unserem Koffer beruflicher Teilhabe sind vielleicht nicht ganz scharf. Nur wird das eine Werkzeug nicht schärfer, indem Sie das andere Werkzeug entsorgen. Arbeit ist nicht per se erstrebenswert, sie braucht Würde, die Möglichkeit des Gelingens, bestenfalls: des gemeinsamen Gelingens, des persönlichen Wachsens.
Werkstätten stehen außerhalb der Wettbewerbsbedingungen des Arbeitsmarktes. Genau das ist ihre Legitimation. In einer Marktwirtschaft gibt es keinen Arbeitsmarkt ohne Wettbewerb. Jede Beschäftigungsform, die außerhalb dieser Wettbewerbsbedingungen steht, bedarf staatlicher Eingriffe und ist, wenn man so will, eine “Sondereinrichtung”. Vielleicht ist das Leistungsprinzip des Arbeitsmarktes aber auch nicht die passende Antwort auf die Lebenssituation eines kleinen Teils von Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das macht die Debatte um einen Mindestlohn in Werkstätten aber etwas komplexer. Der Mindestlohn ist ein Produkt der Leistungsbedingungen des Arbeitsmarktes, die in einer Werkstatt aus guten Gründen nicht gelten.
Die Eigenlogik von Werkstätten kann keine rein betriebswirtschaftliche sein, die den Prinzipien von Effizienzsteigerung und Arbeitskraftverwertung verpflichtet ist. Werkstätten reduzieren nicht ihre “Belegschaft”, weil es die Auftragslage nahelegt, wir trennen uns nicht von sinnvollen aber weniger ertragreichen Aufträgen – und auch nicht von Beschäftigten, die zum gewerblichen Gesamtergebnis vielleicht nur einen kleinen Beitrag leisten können. All das wäre mit Blick auf die gesellschaftliche Aufgabe von Werkstätten absurd – für eine wirtschaftliche Ertragssteigerung aber notwendig.
Deshalb wird eine Werkstattbeschäftigung nie unabhängig von weitergehenden Sozialleistungen zu sehen sein. Zählt man diese hinzu, sieht die Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten schon etwas anders aus. Man könnte immer noch sagen, dass dies zu wenig ist – so wie es für andere Bezieher von Sozialleistungen auch zu wenig ist. Werkstätten sind nur als Sozialleistung zu verstehen, als Ergänzung zum Arbeitsmarkt – nicht aber als Teil des Arbeitsmarktes mit Tarifparteien und Mindestlohn.
Wofür ich mich allerdings stark mache, ist eine Bündelung aller Leistungsansprüche über die Werkstattbeschäftigung. Auch ich halte es für ein Ärgernis, dass Werkstattbeschäftigte nach Feierabend zum Sozialamt gehen müssen, um dort ihre Ansprüche geltend zu machen. Es sollte organisierbar sein, dass über die Werkstattbeschäftigung, die ohnehin bereits die gesamte Sozialversicherung umfasst, auch alle weitergehenden Ansprüche abgegolten werden – dann würde aus Sozialleistungen ein “Verdienst” werden.
Die öffentliche Geringschätzung der Werkstätten, an der Sie mit Ihren Statements mitwirken, trifft nicht nur die Institutionen, sondern auch die Menschen mit Behinderung, die in ihnen beschäftigt sind. Deshalb bitte ich Sie, die Debatte um die Daseinsberechtigung von Werkstätten nicht nur von außen zu führen. Suchen Sie den Kontakt zu Beschäftigten und ihren gewählten Interessenvertretungen, den Werkstatträten und Gremien auf Landes- und Bundesebene, besuchen Sie Werkstätten vor Ort.
Nichts über uns ohne uns! lautet der zentrale Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention. Dies muss auch für die Diskussion um die Werkstätten gelten: Nichts über die Werkstätten ohne die Beschäftigten! Ich bin überzeugt, dass Ihr Bild von Werkstätten neue Facetten bekommen wird. Sie sind jederzeit willkommen.
Es grüßt Sie herzlich
Christoph Lau.
Über die Presse und andere Medien sind wir alle über die Lieferengpässe und Zulassungsbeschränkungen von Impfstoffen für die Corona-Schutzimpfungen informiert.
Umso mehr freuen wir uns, alle angekündigten Impftermine für die Beschäftigten der Caritas-Werkstatt bestätigen zu können. Am 28./29.04.2021 erhalten alle noch nicht geimpften Beschäftigten, für die uns eine Einwilligungserklärung vorliegt, ihre Erstimpfung mit dem mRNA-Impfstoff von BionTech/Pfizer.
Allerdings sind zwischenzeitlich mit Stand 01.04.2021 das Aufklärungsmerkblatt und das Formblatt zur Anamnese und Einwilligungserklärung aktualisiert und angepasst worden. Ohne diese unterzeichneten Dokumente in der zum Impftermin geltenden Fassung ist eine Impfung nicht möglich. Wir müssen Sie daher bitten, uns Ihre Angaben und die Einwilligung noch einmal auf diesen Unterlagen zukommen zu lassen.
Aus diesem Grund erhalten die betreffenden Beschäftigten in diesen Tagen alle Unterlagen in der aktuellen Fassung noch einmal per Post zugeschickt. Wir versenden dieses Schreiben an alle Beschäftigten bzw. gesetzlichen Vertretungspersonen, die durch ihren Impftermin von dieser Formularanpassung betroffen sind. Für bereits erfolgte Erstimpfungen vor dem 01.04.2021 ist keine nachträgliche Neuausstellung der Unterlagen notwendig.
Bitte stellen Sie sicher, dass uns die unterzeichneten Dokumente bis Donnerstag, 22.04.2021 in der Caritas-Werkstatt vorliegen. Sie erhalten kurzfristig eine Bestätigung mit Ihrem persönlichen Impftermin und eingegrenzter Uhrzeit für den 28./29.04.2021.
Zur Rücksendung der unterzeichneten Impfunterlagen verwenden Sie bitte die Postanschrift der Caritas-Werkstatt, die E‑Mail-Adresse impfen@caritas-werkstatt.de, die Faxnummer 03301.5239–11 oder den WhatsApp-Account 0152 29 49 49 00.
Diese Kontakte stehen Ihnen auch für Rückfragen aller Art zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Caritas-Werkstatt
Gemeinsam mit einem der Mobilen Impfteams des DRK bereiten wir die weiteren Termine für die Corona-Schutzimpfung in der Caritas-Werkstatt vor. Bis Ende April werden alle hauptamtlichen Fachkräfte und alle Werkstattbeschäftigten die Möglichkeit haben, eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten.
Darüber hinaus erreichen uns momentan auch Fragen zur Impfberechtigung von Angehörigen. Als enge Kontaktpersonen gehören pflegende Angehörige aus dem gemeinsamen Haushalt ebenfalls zur Priorisierungsgruppe 2, die im Land Brandenburg ab sofort impfberechtigt ist. Zur Terminvergabe nutzen Sie bitte das Portal www.brandenburg-impft.de oder wenden sich an Ihre Hausarztpraxis.
Ihre Anspruchsberechtigung weisen Sie über eine Bescheinigung gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 2 CoronaImpfV des Landes Brandenburg nach. Die Impfungen für Angehörige werden in den Impfzentren des Landes Brandenburg oder durch die niedergelassenen Ärzte durchgeführt. Nach den geltenden Landesbestimmungen ist es derzeit nicht möglich, diese Impfungen in den Werkstätten für behinderte Menschen oder in sonstigen Einrichtungen zu erhalten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, bevorzugt per E‑Mail über impfen@caritas-werkstatt.de.
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