18. August 2020 | Allgemein, Coronavirus, Logbuch |
In der seit 12.08.2020 geltenden Neufassung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-UmgV entfallen alle pandemiebedingten Sonderregelungen für Werkstätten für behinderte Menschen im Land Brandenburg. Die Werkstätten haben damit ihren vollständigen Regelbetrieb wieder aufgenommen – unter Berücksichtigung der allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln.
Für Beschäftigte, die auf der Grundlage eines ärztlichen Nachweises über eine Vorerkrankung im Sinne der Risikogruppe für COVID-19 von der Anwesenheit freigestellt sind, können wir noch bis zum 31.08.2020 die Werkstattbeschäftigung mit allen Zahlungen von Arbeitsentgelt und Sozialversicherung in voller Höhe fortsetzen.
Ab 01.09.2020 ist für die formale Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses die Anwesenheit in der Werkstatt vor Ort oder ein aktueller Abwesenheitsnachweis notwendig, etwa eine Krankschrift oder ein Urlaubsantrag. Im Einzelfall können wir auch eine alternative Leistungserbringung, etwa durch Heimarbeit, vereinbaren.
Ohne einen Abwesenheitsnachweis müssen wir das Beschäftigungsverhältnis in Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger ab 01.09.2020 formal unterbrechen.
In jedem Fall möchten wir Sie bitten, sich wegen des weiteren Vorgehens mit uns in Verbindung zu setzen, um die für Sie passende Lösung zu finden. Nutzen Sie hierzu bitte die zentrale Telefonnummer 03301.5239–24; hier sind wir wochentags zwischen 7.00 und 18.00 Uhr für Sie da.
Ebenso bitten wir Sie, alle organisatorischen Angelegenheiten, etwa die Beförderung, direkt mit Caritas-Werkstatt abzustimmen. Fahrdienste und andere Dienstleister werden von uns zentral beauftragt.
Für Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
2. August 2020 | Allgemein, Logbuch |
Wenn man Medaillen bestellt – und Kunstwerke bekommt: Die Caritas-Werkstatt stattete am Wochenende den 7. Berliner Vollmond-Marathon um den Tegeler See mit Finisher-Medaillen aus, wie man sie nur selten findet. Die 200 Läuferinnen und Läufer der überhaupt ersten Marathonveranstaltung in der Region Berlin-Brandenburg seit dem Corona-Lockdown konnten sich im Ziel über eine dieser handgefertigten Keramikmedaillen freuen. Jedes Teil ein Unikat, dazu traumhaftes Sommerwetter, im wahrsten Sinne unbezahlbar.
30. Juli 2020 | Logbuch |
Auf geht’s: Die Fußballer der Caritas-Werkstatt haben gestern das Mannschaftstraining wieder aufgenommen. Momentan plant der Behindertensportverband Brandenburg den Spielbetrieb für die Saison 2020/21. Dann beginnt für unser Team in der Landesmeisterschaft die Mission Titelverteidigung.
28. Juli 2020 | Logbuch |
Hier hilft man Ihnen gern weiter: Service, Information und Besuchermanagement, das sind die wichtigsten Aufgaben für die Beschäftigten im Empfangsbereich unserer Hauptwerkstatt. Auch im Hygienekonzept der Caritas-Werkstatt spielen diese Beschäftigten eine wichtige Rolle, etwa bei der Datenregistrierung von Gästen und der Bereitstellung von Desinfektionsmitteln. Und wem einfach nach einem freundlichen Gesicht zumute ist, auch dafür sind Sie hier an der richtigen Adresse.
1. Juli 2020 | Allgemein, Logbuch |
Mit dem heutigen Tag kehrt eine Vielzahl von Beschäftigten wieder an ihren angestammten Arbeitsplatz in der Caritas-Werkstatt zurück. Wir freuen uns über diesen weiteren Schritt zur Normalisierung des Arbeitsalltages. Weiterhin und nun erst recht müssen die bekannten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, wie sie in unserem Hause, aber auch sonst im öffentlichen Raum momentan gelten. Die Öffnung der Caritas-Werkstatt erfolgt auf der Grundlage eines fachlich anerkannten Pandemieplans, der die besonderen Vorkehrungen zum Infektionsschutz berücksichtigt. Sorgen wir alle dafür, dass diese Regeln eingehalten werden. Für die eigene Gesundheit, für die Gesundheit der anderen und für den Weiterbetrieb der Caritas-Werkstatt.
1. Juli 2020 | Logbuch |
Aus mehreren privat gespendeten Jeans, einem Schnittmuster und einigem Geschick entstehen in unserem Arbeitsbereich Wäscherei momentan diese knuffigen und watteweichen Alltagsbegleiter. Wer Platz im Herz und auf der Wohnzimmercouch für einen solchen Wal hat, kann ihn am Info-Point der Hauptwerkstatt erwerben. Vor allem sind die Beschäftigten vor Ort immer auf der Suche nach Blue Jeans oder Stoff; es gibt jedenfalls schon reichlich Ideen für weitere Upcycling-Projekte.
30. Juni 2020 | Allgemein, Logbuch |
Weiß auf rot und unübersehbar: Diese Flaggen an unserem Hauptstandort in Oranienburg-Süd weisen den Gästen der Caritas-Werkstatt den Weg zum Besuchereingang.
23. Juni 2020 | Logbuch |
In vielfältiger Weise hat die Caritas-Werkstatt in den vergangenen Wochen und Monaten den Kontakt zu den Beschäftigten gepflegt und alternative Formen der Werkstattbeschäftigung gefunden – sei es im Rahmen der Notbetreuung vor Ort, durch persönliche Besuche und Telefonate oder mit individuellen Bildungspaketen. Als Gemeinschaftsprojekt des Berufsbildungsbereiches in Faktor C ist diese Eiche entstanden, für den die Beschäftigten ihre Wünsche, Erwartungen und Sorgen in diesen bewegten Zeiten auf die Blätter geschrieben haben, die in ihren Bildungspaketen zu finden waren. In der Zweigwerkstatt steht nun dieser stattliche Baum, der uns zugleich auf dem Weg zurück in den Regelbetrieb begleiten wird.
2. Juni 2020 | Allgemein, Coronavirus, Logbuch |
Mit dem heutigen Tag gehen die meisten Abteilungen unserer Werkstatt wieder in Betrieb, wenn auch mit den geltenden gesetzlichen Einschränkungen. Wir alle freuen uns, dass damit auch viele Beschäftigte wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Wie für alle öffentlichen Orte und Einrichtungen ist die Inbetriebnahme mit einer Reihe von Auflagen und Anforderungen verbunden. Dies sind gesetzliche und arbeitsmedizinische Vorschriften, aber auch Vorgaben der Kostenträger. Wir haben Arbeitsplätze umgerüstet, Abläufe verändert und Vorkehrungen getroffen, die dem Gesundheitsschutz von uns allen dienen, aber auch die Betriebserlaubnis der Caritas-Werkstatt sichern. Ob wir es wollen oder nicht, die Werkstatt kann momentan nur mit diesen Einschränkungen stattfinden – oder gar nicht stattfinden. Neun besonders wichtige Regeln haben wir in einem Merkblatt zusammengestellt. Sorgen wir alle dafür, dass diese Regeln eingehalten werden. Für die eigene Gesundheit, für die Gesundheit der anderen und für den Weiterbetrieb der Caritas-Werkstatt.
19. Mai 2020 | Allgemein, Coronavirus, Logbuch |
Die Caritas-Werkstatt startet ab dem 02.06.2020 mit einer schrittweisen Wiedereröffnung von Teilbereichen der Werkstatt unter der strengen Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen.
Dabei empfehlen wir Menschen, die zu einer Risikogruppe für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer COVID-19-Ansteckung zählen, auf die Rückkehr in die Werkstatt zunächst zu verzichten.
Die schrittweise Öffnung der Caritas-Werkstatt erfolgt auf der Grundlage eines fachlich anerkannten Pandemieplans, der die besonderen Vorkehrungen zum Infektionsschutz berücksichtigt. Beschäftigte, die in die Caritas-Werkstatt zurückkehren, sollten grundsätzlich in der Lage sein, die Auflagen zum Hygieneschutz zu befolgen und umzusetzen (z.B. Mindestabstand einhalten, Masken tragen, etc.).
Welchem Personenkreis empfiehlt die Caritas-Werkstatt ab dem 02.06.2020 die Werkstattbeschäftigung wieder aufzunehmen?
- Beschäftigte ohne Vorerkrankung, die nicht zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf gehören.
- Beschäftigte aus dem Berufsbildungsbereich und dem Arbeitsbereich. Beschäftigte aus dem Förder- und Beschäftigungsbereich dürfen nur im Rahmen einer Notbetreuung in die Werkstatt zurückkehren.
- Beschäftigte, die selbstständig, in Wohngemeinschaften oder bei ihren Angehörigen wohnen. Mit Beschäftigten aus den sogenannten besonderen Wohnformen (z.B. stationäre Wohnbereiche) trifft die Caritas-Werkstatt Absprachen mit dem Wohnträger.
Benötige ich einen Krankenschein, wenn ich noch nicht in die Werkstatt zurückkommen möchte?
- Ab dem 02.06.2020 sind für die Beschäftigten der Caritas-Werkstatt alle Abwesenheitszeiten wieder nachweispflichtig, etwa durch einen Urlaubsantrag oder eine ärztliche Krankschrift. Unter Berücksichtigung der besonderen Situation erkennen wir einschlägige Vorerkrankungen, die vom Robert-Koch-Institut als besonders gefährdet für COVID-19 gelten, als krankheitsbedingte Abwesenheit an – sofern die Erkrankung durch einen ärztlichen Beleg nachgewiesen wird. Gleiches gilt für ärztlich verordnete Auflagen zur Quarantäne, die den Besuch der Caritas-Werkstatt vor Ort ausschließen.
Wird das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen, wenn ich mich momentan gegen einen Besuch in der Caritas-Werkstatt entscheide?
- Grundsätzlich sind die Leistungen des Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Arbeitsentgelt und die Sozialversicherung, an den Besuch der Werkstatt gebunden.
- Unter den aktuell besonderen Bedingungen stellt die Caritas-Werkstatt eine Vielzahl von Angeboten zur Verfügung, die die Fortsetzung der Werkstattbeschäftigung und die Weitergewährung der damit verbundenen Leistungen ermöglichen. Verschiedene Beispiele einer modifizierten Leistungserbringung sind im Kursbuch Corona der Caritas-Werkstatt zu finden.
- Für die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses ist die Wahrnehmung dieser Leistungen erforderlich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen Fachdienst auf, um die für Sie passende Leistungsform auszuwählen oder abzustimmen, sei es Heimarbeit oder verschiedene digitale Angebote.
- Für den Fall, dass Sie keine dieser alternativen Leistungsformen wahrnehmen, muss das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen werden.
Was muss ich beachten, wenn ich in die Werkstatt zurückkehre?
- Vor der Rückkehr ist unbedingt der ausgefüllte Fragebogen zur Anmeldung an die Caritas-Werkstatt zu schicken.
- In den öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Fahrdiensten sind Mund und Nase zu bedecken.
- Eine Rückkehr in die Caritas-Werkstatt ist nur möglich, wenn keine Erkältungssymptome vorliegen. Diese werden bei einem täglichen Gesundheitscheck überprüft.
- Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sind während des gesamten Arbeitstages einzuhalten (z.B. Mindestabstand 1,5m, regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren etc.).
Muss ich meinen Fahrdienst separat informieren, wenn ich am 02.06.2020 zurück in die Werkstatt kommen möchte?
- Wenn die Anmeldung über den Fragebogen bereits erfolgt ist, nimmt die Caritas-Werkstatt die Anmeldung zum Fahrdienst vor.
- Die Fahrer/innen der Fahrdienste werden sich aber wenige Tage vor der ersten Abholung bei den Fahrgästen melden, um die Abfahrtszeiten abzusprechen.
Was ist für Besucher der Caritas-Werkstatt zu beachten?
- Es gelten strenge Zutrittsbeschränkungen für externe Besucher/innen. Vor dem Betreten der Caritas-Werkstatt müssen sich Besucher/innen offiziell anmelden. Notwendige Kontakte (z.B. Gespräche mit dem Betreuer) sollten außerhalb der Werkstatt vereinbart werden.
7. Mai 2020 | Allgemein, Coronavirus, Logbuch |
Liebe Beschäftigte,
liebe Eltern,
liebe gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer,
für die Caritas-Werkstatt steht der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten an oberster Stelle. Um Infektionsrisiken vorzubeugen, haben wir den Betrieb innerhalb der Werkstatt in den vergangenen Wochen stark eingeschränkt.
Alle Aktivitäten in der Werkstatt folgen den Anordnungen der Gesundheitsbehörden, die wir in unseren Räumlichkeiten umfassend durchsetzen und dokumentieren.
Ab Dienstag, 02.06.2020 werden wir damit beginnen, schrittweise zum Regelbetrieb der Caritas-Werkstatt zurückzukehren. Bis dahin sind die Standorte der Werkstatt weiterhin auf eine Notbetreuung beschränkt.
Die schrittweise Öffnung der Caritas-Werkstatt erfolgt auf der Grundlage eines fachlich anerkannten Pandemieplans, der die besonderen Vorkehrungen zum Infektionsschutz berücksichtigt. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen sichern wir für die Caritas-Werkstatt einen hohen Sicherheitsstandard.
Sie erhalten in den nächsten Tagen per Post ein Schreiben, in dem die Maßnahmen dieses Pandemieplans der Caritas-Werkstatt näher beschrieben sind. Dieses Schreiben enthält einen kurzen Fragebogen den wir Sie bitten möchten auszufüllen, da diese Angaben für uns bei der Planung und Vorbereitung des Regelbetriebes in der Caritas-Werkstatt wichtig sind.
Bitte schicken Sie uns diesen Bogen bis zum 20.05.2020 zurück.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Werkstattleitung, vorzugsweise per E‑Mail an info@caritas-werkstatt.de; Sie erhalten kurzfristig eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage.
Bitte beachten Sie auch die ständig aktualisierten Hinweise auf unserer Internetseite.
Bleiben Sie gesund! Es grüßt Sie herzlich
Christoph Lau, Werkstattleiter
19. April 2020 | Coronavirus, Logbuch |
Nach einem aktuellen Beschluss der Brandenburger Landesregierung werden sich die Einschränkungen des Regelbetriebes in den Werkstätten für behinderte Menschen noch einmal verlängern. Bis vorerst 08.05.2020 wird die Caritas-Werkstatt also weiterhin nur für eine Notbetreuung geöffnet sein. Beschäftigte, die von dieser Notbetreuung Gebrauch machen möchten, melden sich bitte bei der Werkstattleitung oder dem zuständigen Fachdienst. In einem Kursbuch Corona haben wir eine vorübergehende Leistungsbeschreibung für die Caritas-Werkstatt veröffentlicht. Die materiellen Leistungen der Caritas-Werkstatt, das Arbeitsentgelt und die Beiträge der Sozialversicherung, werden bis auf Widerruf unverändert weitergezahlt. Ebenso bleibt der Anspruch auf Mehrbedarf für die Beschäftigten mit CantinaCard auch während des eingeschränkten Regelbetriebs erhalten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Werkstattleitung, vorzugsweise per E‑Mail an info@caritas-werkstatt.de; Sie erhalten kurzfristig eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage. Bitte beachten Sie auch die ständig aktualisierten Hinweise auf unserer Internetseite.