18. August 2020 | Allgemein, Coronavirus, Logbuch |
In der seit 12.08.2020 geltenden Neufassung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-UmgV entfallen alle pandemiebedingten Sonderregelungen für Werkstätten für behinderte Menschen im Land Brandenburg. Die Werkstätten haben damit ihren vollständigen Regelbetrieb wieder aufgenommen – unter Berücksichtigung der allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln.
Für Beschäftigte, die auf der Grundlage eines ärztlichen Nachweises über eine Vorerkrankung im Sinne der Risikogruppe für COVID-19 von der Anwesenheit freigestellt sind, können wir noch bis zum 31.08.2020 die Werkstattbeschäftigung mit allen Zahlungen von Arbeitsentgelt und Sozialversicherung in voller Höhe fortsetzen.
Ab 01.09.2020 ist für die formale Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses die Anwesenheit in der Werkstatt vor Ort oder ein aktueller Abwesenheitsnachweis notwendig, etwa eine Krankschrift oder ein Urlaubsantrag. Im Einzelfall können wir auch eine alternative Leistungserbringung, etwa durch Heimarbeit, vereinbaren.
Ohne einen Abwesenheitsnachweis müssen wir das Beschäftigungsverhältnis in Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger ab 01.09.2020 formal unterbrechen.
In jedem Fall möchten wir Sie bitten, sich wegen des weiteren Vorgehens mit uns in Verbindung zu setzen, um die für Sie passende Lösung zu finden. Nutzen Sie hierzu bitte die zentrale Telefonnummer 03301.5239–24; hier sind wir wochentags zwischen 7.00 und 18.00 Uhr für Sie da.
Ebenso bitten wir Sie, alle organisatorischen Angelegenheiten, etwa die Beförderung, direkt mit Caritas-Werkstatt abzustimmen. Fahrdienste und andere Dienstleister werden von uns zentral beauftragt.
Für Nachfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
2. Juni 2020 | Allgemein, Coronavirus, Logbuch |
Mit dem heutigen Tag gehen die meisten Abteilungen unserer Werkstatt wieder in Betrieb, wenn auch mit den geltenden gesetzlichen Einschränkungen. Wir alle freuen uns, dass damit auch viele Beschäftigte wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Wie für alle öffentlichen Orte und Einrichtungen ist die Inbetriebnahme mit einer Reihe von Auflagen und Anforderungen verbunden. Dies sind gesetzliche und arbeitsmedizinische Vorschriften, aber auch Vorgaben der Kostenträger. Wir haben Arbeitsplätze umgerüstet, Abläufe verändert und Vorkehrungen getroffen, die dem Gesundheitsschutz von uns allen dienen, aber auch die Betriebserlaubnis der Caritas-Werkstatt sichern. Ob wir es wollen oder nicht, die Werkstatt kann momentan nur mit diesen Einschränkungen stattfinden – oder gar nicht stattfinden. Neun besonders wichtige Regeln haben wir in einem Merkblatt zusammengestellt. Sorgen wir alle dafür, dass diese Regeln eingehalten werden. Für die eigene Gesundheit, für die Gesundheit der anderen und für den Weiterbetrieb der Caritas-Werkstatt.
19. Mai 2020 | Allgemein, Coronavirus, Logbuch |
Die Caritas-Werkstatt startet ab dem 02.06.2020 mit einer schrittweisen Wiedereröffnung von Teilbereichen der Werkstatt unter der strengen Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen.
Dabei empfehlen wir Menschen, die zu einer Risikogruppe für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer COVID-19-Ansteckung zählen, auf die Rückkehr in die Werkstatt zunächst zu verzichten.
Die schrittweise Öffnung der Caritas-Werkstatt erfolgt auf der Grundlage eines fachlich anerkannten Pandemieplans, der die besonderen Vorkehrungen zum Infektionsschutz berücksichtigt. Beschäftigte, die in die Caritas-Werkstatt zurückkehren, sollten grundsätzlich in der Lage sein, die Auflagen zum Hygieneschutz zu befolgen und umzusetzen (z.B. Mindestabstand einhalten, Masken tragen, etc.).
Welchem Personenkreis empfiehlt die Caritas-Werkstatt ab dem 02.06.2020 die Werkstattbeschäftigung wieder aufzunehmen?
- Beschäftigte ohne Vorerkrankung, die nicht zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf gehören.
- Beschäftigte aus dem Berufsbildungsbereich und dem Arbeitsbereich. Beschäftigte aus dem Förder- und Beschäftigungsbereich dürfen nur im Rahmen einer Notbetreuung in die Werkstatt zurückkehren.
- Beschäftigte, die selbstständig, in Wohngemeinschaften oder bei ihren Angehörigen wohnen. Mit Beschäftigten aus den sogenannten besonderen Wohnformen (z.B. stationäre Wohnbereiche) trifft die Caritas-Werkstatt Absprachen mit dem Wohnträger.
Benötige ich einen Krankenschein, wenn ich noch nicht in die Werkstatt zurückkommen möchte?
- Ab dem 02.06.2020 sind für die Beschäftigten der Caritas-Werkstatt alle Abwesenheitszeiten wieder nachweispflichtig, etwa durch einen Urlaubsantrag oder eine ärztliche Krankschrift. Unter Berücksichtigung der besonderen Situation erkennen wir einschlägige Vorerkrankungen, die vom Robert-Koch-Institut als besonders gefährdet für COVID-19 gelten, als krankheitsbedingte Abwesenheit an – sofern die Erkrankung durch einen ärztlichen Beleg nachgewiesen wird. Gleiches gilt für ärztlich verordnete Auflagen zur Quarantäne, die den Besuch der Caritas-Werkstatt vor Ort ausschließen.
Wird das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen, wenn ich mich momentan gegen einen Besuch in der Caritas-Werkstatt entscheide?
- Grundsätzlich sind die Leistungen des Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Arbeitsentgelt und die Sozialversicherung, an den Besuch der Werkstatt gebunden.
- Unter den aktuell besonderen Bedingungen stellt die Caritas-Werkstatt eine Vielzahl von Angeboten zur Verfügung, die die Fortsetzung der Werkstattbeschäftigung und die Weitergewährung der damit verbundenen Leistungen ermöglichen. Verschiedene Beispiele einer modifizierten Leistungserbringung sind im Kursbuch Corona der Caritas-Werkstatt zu finden.
- Für die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses ist die Wahrnehmung dieser Leistungen erforderlich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen Fachdienst auf, um die für Sie passende Leistungsform auszuwählen oder abzustimmen, sei es Heimarbeit oder verschiedene digitale Angebote.
- Für den Fall, dass Sie keine dieser alternativen Leistungsformen wahrnehmen, muss das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen werden.
Was muss ich beachten, wenn ich in die Werkstatt zurückkehre?
- Vor der Rückkehr ist unbedingt der ausgefüllte Fragebogen zur Anmeldung an die Caritas-Werkstatt zu schicken.
- In den öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Fahrdiensten sind Mund und Nase zu bedecken.
- Eine Rückkehr in die Caritas-Werkstatt ist nur möglich, wenn keine Erkältungssymptome vorliegen. Diese werden bei einem täglichen Gesundheitscheck überprüft.
- Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sind während des gesamten Arbeitstages einzuhalten (z.B. Mindestabstand 1,5m, regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren etc.).
Muss ich meinen Fahrdienst separat informieren, wenn ich am 02.06.2020 zurück in die Werkstatt kommen möchte?
- Wenn die Anmeldung über den Fragebogen bereits erfolgt ist, nimmt die Caritas-Werkstatt die Anmeldung zum Fahrdienst vor.
- Die Fahrer/innen der Fahrdienste werden sich aber wenige Tage vor der ersten Abholung bei den Fahrgästen melden, um die Abfahrtszeiten abzusprechen.
Was ist für Besucher der Caritas-Werkstatt zu beachten?
- Es gelten strenge Zutrittsbeschränkungen für externe Besucher/innen. Vor dem Betreten der Caritas-Werkstatt müssen sich Besucher/innen offiziell anmelden. Notwendige Kontakte (z.B. Gespräche mit dem Betreuer) sollten außerhalb der Werkstatt vereinbart werden.
7. Mai 2020 | Allgemein, Coronavirus, Logbuch |
Liebe Beschäftigte,
liebe Eltern,
liebe gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer,
für die Caritas-Werkstatt steht der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten an oberster Stelle. Um Infektionsrisiken vorzubeugen, haben wir den Betrieb innerhalb der Werkstatt in den vergangenen Wochen stark eingeschränkt.
Alle Aktivitäten in der Werkstatt folgen den Anordnungen der Gesundheitsbehörden, die wir in unseren Räumlichkeiten umfassend durchsetzen und dokumentieren.
Ab Dienstag, 02.06.2020 werden wir damit beginnen, schrittweise zum Regelbetrieb der Caritas-Werkstatt zurückzukehren. Bis dahin sind die Standorte der Werkstatt weiterhin auf eine Notbetreuung beschränkt.
Die schrittweise Öffnung der Caritas-Werkstatt erfolgt auf der Grundlage eines fachlich anerkannten Pandemieplans, der die besonderen Vorkehrungen zum Infektionsschutz berücksichtigt. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen sichern wir für die Caritas-Werkstatt einen hohen Sicherheitsstandard.
Sie erhalten in den nächsten Tagen per Post ein Schreiben, in dem die Maßnahmen dieses Pandemieplans der Caritas-Werkstatt näher beschrieben sind. Dieses Schreiben enthält einen kurzen Fragebogen den wir Sie bitten möchten auszufüllen, da diese Angaben für uns bei der Planung und Vorbereitung des Regelbetriebes in der Caritas-Werkstatt wichtig sind.
Bitte schicken Sie uns diesen Bogen bis zum 20.05.2020 zurück.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Werkstattleitung, vorzugsweise per E‑Mail an info@caritas-werkstatt.de; Sie erhalten kurzfristig eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage.
Bitte beachten Sie auch die ständig aktualisierten Hinweise auf unserer Internetseite.
Bleiben Sie gesund! Es grüßt Sie herzlich
Christoph Lau, Werkstattleiter
19. April 2020 | Coronavirus, Logbuch |
Nach einem aktuellen Beschluss der Brandenburger Landesregierung werden sich die Einschränkungen des Regelbetriebes in den Werkstätten für behinderte Menschen noch einmal verlängern. Bis vorerst 08.05.2020 wird die Caritas-Werkstatt also weiterhin nur für eine Notbetreuung geöffnet sein. Beschäftigte, die von dieser Notbetreuung Gebrauch machen möchten, melden sich bitte bei der Werkstattleitung oder dem zuständigen Fachdienst. In einem Kursbuch Corona haben wir eine vorübergehende Leistungsbeschreibung für die Caritas-Werkstatt veröffentlicht. Die materiellen Leistungen der Caritas-Werkstatt, das Arbeitsentgelt und die Beiträge der Sozialversicherung, werden bis auf Widerruf unverändert weitergezahlt. Ebenso bleibt der Anspruch auf Mehrbedarf für die Beschäftigten mit CantinaCard auch während des eingeschränkten Regelbetriebs erhalten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Werkstattleitung, vorzugsweise per E‑Mail an info@caritas-werkstatt.de; Sie erhalten kurzfristig eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage. Bitte beachten Sie auch die ständig aktualisierten Hinweise auf unserer Internetseite.
24. März 2020 | Allgemein, Coronavirus, Logbuch |
Die Cantina der Caritas-Werkstatt ist für Euch da – auch jetzt, in Zeiten wie diesen. Beschäftigte mit CantinaCard können sich ab sofort montags bis freitags in der Zeit zwischen 11.00 und 13.00 Uhr ihr Mittagessen in der Werkstatt abholen. Und damit ihr gut übers Wochenende kommt, gibt es am Freitag noch einen Vorrat obendrauf.
Wenn möglich, bitten wir Euch um eine vorherige Bestellung per E‑Mail unter mittagessen@caritas-werkstatt.de oder unter der Telefonnummer 03301.52 39–46, damit die Cantina den täglichen Bedarf kalkulieren kann.
Die Ausgabe erfolgt im Empfangsbereich der Hauptwerkstatt. Ihr erhaltet dort eine gut verpackte Einzelportion des aktuellen Mittagsangebotes. Bittet beachtet dazu den Menüplan auf www.cantina-oranienburg.de.
Lasst es Euch schmecken und bleibt gesund!
23. März 2020 | Coronavirus, Logbuch |
Liebe Beschäftigte,
liebe Eltern,
liebe gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer,
laut einer Verordnung nach §32 Infektionsschutzgesetz werden ab Montag, 23.03.2020 die Werkstätten für behinderte Menschen im gesamten Land Brandenburg ihren Betrieb stark einschränken und für die Beschäftigten nicht mehr geöffnet sein.
Ausnahmen gelten nur für Beschäftigte, für die eine Notbetreuung erforderlich ist, weil keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist oder die Betreuung in der Werkstatt aus einem anderen Grund im Einzelfall dringend erforderlich ist.
Beschäftigte, die auf diese Notbetreuung angewiesen sind, melden sich bitte in der Werkstatt, bei ihrer Gruppenleitung, beim zuständigen Fachdienst oder bei der Werkstattleitung.
Die Verordnung gilt bis einschließlich 19.04.2020.
Bitte beachten Sie zum Geltungszeitraum auch die weiteren Veröffentlichungen auf unserer Internetseite.
Für die Besitzer der CantinaCard wird es die Möglichkeit einer Außer-Haus-Abholung einzeln verpackter Mittagsmenüs geben. Nähere Informationen dazu folgen in Kürze.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Werkstattleitung, vorzugsweise per E‑Mail an info@caritas-werkstatt.de; Sie erhalten kurzfristig eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage.
Zusätzlich hat der Fachdienst der Caritas-Werkstatt für alle Beschäftigten eine ständige Hotline geschaltet. Bei Fragen und im Notfall erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 03301.5239–46.
Mit freundlichen Grüßen von
Christoph Lau, Werkstattleiter
19. März 2020 | Coronavirus, Logbuch |
Liebe Beschäftigte,
liebe Eltern,
liebe gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer,
die Brandenburger Landesregierung plant momentan keine Schließung von Werkstätten für behinderte Menschen.
Damit steht die Caritas-Werkstatt den Beschäftigten auch weiterhin an allen Standorten offen.
Davon abgesehen entspricht es den offiziellen Empfehlungen der Gesundheitsbehörden, Menschenansammlungen grundsätzlich zu meiden. Insoweit gestatten wir allen Beschäftigten, die aus Sorge um die eigene Gesundheit die Werkstatt momentan nicht besuchen möchten, zu Hause zu bleiben.
Diese Regelung gilt bis vorerst 30.04.2020.
Vor Ablauf dieser Frist werden wir Sie über das weitere Vorgehen informieren. Bitte beachten Sie dazu auch die Veröffentlichungen auf unserer Internetseite.
Soweit Sie davon Gebrauch machen, bitte ich Sie um eine Mitteilung an die zuständige Gruppenleitung der Werkstatt und möglichst auch an den Fahrdienst.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Werkstattleitung, vorzugsweise per E‑Mail an info@caritas-werkstatt.de; Sie erhalten kurzfristig eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage.
Mit freundlichen Grüßen von
Christoph Lau, Werkstattleiter
18. März 2020 | Coronavirus, Logbuch |
Die Caritas-Werkstatt übernimmt Verantwortung – auch in schwierigen Zeiten wie diesen. Wir leisten an drei Standorten fachliche Betreuung für über 400 Menschen mit Behinderung, sorgen für eine sinnstiftende Beschäftigung, sichern Versorgung und eine Mittagsmahlzeit und assistieren beim persönlichen Hygieneverhalten. Daneben sind wir Teil einer Produktions- und Wertschöpfungskette, die vielfach auch die elementare Infrastruktur bedient. Es entspricht unserem Wunsch und unserem Selbstverständnis, diese Aufgabe auch unter schwierigen Umständen zu erfüllen und die Werkstätten offen zu halten. Verantwortung zu übernehmen heißt aber ebenso, die behördlichen Anordnungen zum Gesundheitsschutz konsequent zu befolgen – bis hin zu einer möglichen Schließung von Einrichtungsstandorten. Für die Bewertung der aktuell komplexen Sicherheitslage sind wir auf die medizinische Expertise der Gesundheitsbehörden angewiesen. Eine vorübergehende Schließung der Werkstätten für behinderte Menschen ist für uns dabei die Ultima Ratio, die eine behördliche Anordnung voraussetzt.