Zu­rück im vol­len Regelbetrieb

Zu­rück im vol­len Regelbetrieb

In der seit 12.08.2020 gel­ten­den Neu­fas­sung der SARS-CoV-2-Um­gangs­ver­ord­nung – SARS-CoV-2-UmgV ent­fal­len alle pan­de­mie­be­ding­ten Son­der­re­ge­lun­gen für Werk­stät­ten für be­hin­der­te Men­schen im Land Bran­den­burg. Die Werk­stät­ten ha­ben da­mit ih­ren voll­stän­di­gen Re­gel­be­trieb wie­der auf­ge­nom­men – un­ter Be­rück­sich­ti­gung der all­ge­mein gel­ten­den Ab­stands- und Hygieneregeln.

Für Be­schäf­tig­te, die auf der Grund­la­ge ei­nes ärzt­li­chen Nach­wei­ses über eine Vor­er­kran­kung im Sin­ne der Ri­si­ko­grup­pe für COVID-19 von der An­we­sen­heit frei­ge­stellt sind, kön­nen wir noch bis zum 31.08.2020 die Werk­statt­be­schäf­ti­gung mit al­len Zah­lun­gen von Ar­beits­ent­gelt und So­zi­al­ver­si­che­rung in vol­ler Höhe fortsetzen.

Ab 01.09.2020 ist für die for­ma­le Fort­set­zung des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses die An­we­sen­heit in der Werk­statt vor Ort oder ein ak­tu­el­ler Ab­we­sen­heits­nach­weis not­wen­dig, etwa eine Krank­schrift oder ein Ur­laubs­an­trag. Im Ein­zel­fall kön­nen wir auch eine al­ter­na­ti­ve Leis­tungs­er­brin­gung, etwa durch Heim­ar­beit, vereinbaren.

Ohne ei­nen Ab­we­sen­heits­nach­weis müs­sen wir das Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis in Ab­stim­mung mit dem zu­stän­di­gen Kos­ten­trä­ger ab 01.09.2020 for­mal unterbrechen.

In je­dem Fall möch­ten wir Sie bit­ten, sich we­gen des wei­te­ren Vor­ge­hens mit uns in Ver­bin­dung zu set­zen, um die für Sie pas­sen­de Lö­sung zu fin­den. Nut­zen Sie hier­zu bit­te die zen­tra­le Te­le­fon­num­mer 03301.5239–24; hier sind wir wo­chen­tags zwi­schen 7.00 und 18.00 Uhr für Sie da.

Eben­so bit­ten wir Sie, alle or­ga­ni­sa­to­ri­schen An­ge­le­gen­hei­ten, etwa die Be­för­de­rung, di­rekt mit Ca­ri­tas-Werk­statt ab­zu­stim­men. Fahr­diens­te und an­de­re Dienst­leis­ter wer­den von uns zen­tral beauftragt.

Für Nach­fra­gen ste­hen wir Ih­nen je­der­zeit gern zur Verfügung.

Co­ro­na – Die­se Re­geln sind jetzt wichtig!

Co­ro­na – Die­se Re­geln sind jetzt wichtig!

Mit dem heu­ti­gen Tag ge­hen die meis­ten Ab­tei­lun­gen un­se­rer Werk­statt wie­der in Be­trieb, wenn auch mit den gel­ten­den ge­setz­li­chen Ein­schrän­kun­gen. Wir alle freu­en uns, dass da­mit auch vie­le Be­schäf­tig­te wie­der an ih­ren Ar­beits­platz zu­rück­keh­ren kön­nen. Wie für alle öf­fent­li­chen Orte und Ein­rich­tun­gen ist die In­be­trieb­nah­me mit ei­ner Rei­he von Auf­la­gen und An­for­de­run­gen ver­bun­den. Dies sind ge­setz­li­che und ar­beits­me­di­zi­ni­sche Vor­schrif­ten, aber auch Vor­ga­ben der Kos­ten­trä­ger. Wir ha­ben Ar­beits­plät­ze um­ge­rüs­tet, Ab­läu­fe ver­än­dert und Vor­keh­run­gen ge­trof­fen, die dem Ge­sund­heits­schutz von uns al­len die­nen, aber auch die Be­triebs­er­laub­nis der Ca­ri­tas-Werk­statt si­chern. Ob wir es wol­len oder nicht, die Werk­statt kann mo­men­tan nur mit die­sen Ein­schrän­kun­gen statt­fin­den – oder gar nicht statt­fin­den. Neun be­son­ders wich­ti­ge Re­geln ha­ben wir in ei­nem Merk­blatt zu­sam­men­ge­stellt. Sor­gen wir alle da­für, dass die­se Re­geln ein­ge­hal­ten wer­den. Für die ei­ge­ne Ge­sund­heit, für die Ge­sund­heit der an­de­ren und für den Wei­ter­be­trieb der Caritas-Werkstatt.

 

 

FAQ zur Rück­kehr in die Caritas-Werkstatt

FAQ zur Rück­kehr in die Caritas-Werkstatt

Die Ca­ri­tas-Werk­statt star­tet ab dem 02.06.2020 mit ei­ner schritt­wei­sen Wie­der­eröff­nung von Teil­be­rei­chen der Werk­statt un­ter der stren­gen Ein­hal­tung der Infektionsschutzmaßnahmen.

Da­bei emp­feh­len wir Men­schen, die zu ei­ner Ri­si­ko­grup­pe für ei­nen schwe­ren Krank­heits­ver­lauf im Fal­le ei­ner CO­VID-19-An­ste­ckung zäh­len, auf die Rück­kehr in die Werk­statt zu­nächst zu verzichten.

Die schritt­wei­se Öff­nung der Ca­ri­tas-Werk­statt er­folgt auf der Grund­la­ge ei­nes fach­lich an­er­kann­ten Pan­de­mie­plans, der die be­son­de­ren Vor­keh­run­gen zum In­fek­ti­ons­schutz be­rück­sich­tigt. Be­schäf­tig­te, die in die Ca­ri­tas-Werk­statt zu­rück­keh­ren, soll­ten grund­sätz­lich in der Lage sein, die Auf­la­gen zum Hy­gie­ne­schutz zu be­fol­gen und um­zu­set­zen (z.B. Min­dest­ab­stand ein­hal­ten, Mas­ken tra­gen, etc.).

 

Wel­chem Per­so­nen­kreis emp­fiehlt die Ca­ri­tas-Werk­statt ab dem 02.06.2020 die Werk­statt­be­schäf­ti­gung wie­der aufzunehmen?

  • Be­schäf­tig­te ohne Vor­er­kran­kung, die nicht zu ei­ner Ri­si­ko­grup­pe für ei­nen schwe­ren CO­VID-19-Krank­heits­ver­lauf gehören.
  • Be­schäf­tig­te aus dem Be­rufs­bil­dungs­be­reich und dem Ar­beits­be­reich. Be­schäf­tig­te aus dem För­der- und Be­schäf­ti­gungs­be­reich dür­fen nur im Rah­men ei­ner Not­be­treu­ung in die Werk­statt zurückkehren.
  • Be­schäf­tig­te, die selbst­stän­dig, in Wohn­ge­mein­schaf­ten oder bei ih­ren An­ge­hö­ri­gen woh­nen. Mit Be­schäf­tig­ten aus den so­ge­nann­ten be­son­de­ren Wohn­for­men (z.B. sta­tio­nä­re Wohn­be­rei­che) trifft die Ca­ri­tas-Werk­statt Ab­spra­chen mit dem Wohnträger.

 

Be­nö­ti­ge ich ei­nen Kran­ken­schein, wenn ich noch nicht in die Werk­statt zu­rück­kom­men möchte?

  • Ab dem 02.06.2020 sind für die Be­schäf­tig­ten der Ca­ri­tas-Werk­statt alle Ab­we­sen­heits­zei­ten wie­der nach­weis­pflich­tig, etwa durch ei­nen Ur­laubs­an­trag oder eine ärzt­li­che Krank­schrift. Un­ter Be­rück­sich­ti­gung der be­son­de­ren Si­tua­ti­on er­ken­nen wir ein­schlä­gi­ge Vor­er­kran­kun­gen, die vom Ro­bert-Koch-In­sti­tut als be­son­ders ge­fähr­det für COVID-19 gel­ten, als krank­heits­be­ding­te Ab­we­sen­heit an – so­fern die Er­kran­kung durch ei­nen ärzt­li­chen Be­leg nach­ge­wie­sen wird. Glei­ches gilt für ärzt­lich ver­ord­ne­te Auf­la­gen zur Qua­ran­tä­ne, die den Be­such der Ca­ri­tas-Werk­statt vor Ort ausschließen.

 

Wird das Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis un­ter­bro­chen, wenn ich mich mo­men­tan ge­gen ei­nen Be­such in der Ca­ri­tas-Werk­statt entscheide?

  • Grund­sätz­lich sind die Leis­tun­gen des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses, ins­be­son­de­re das Ar­beits­ent­gelt und die So­zi­al­ver­si­che­rung, an den Be­such der Werk­statt gebunden.
  • Un­ter den ak­tu­ell be­son­de­ren Be­din­gun­gen stellt die Ca­ri­tas-Werk­statt eine Viel­zahl von An­ge­bo­ten zur Ver­fü­gung, die die Fort­set­zung der Werk­statt­be­schäf­ti­gung und die Wei­ter­ge­wäh­rung der da­mit ver­bun­de­nen Leis­tun­gen er­mög­li­chen. Ver­schie­de­ne Bei­spie­le ei­ner mo­di­fi­zier­ten Leis­tungs­er­brin­gung sind im Kurs­buch Co­ro­na der Ca­ri­tas-Werk­statt zu finden.
  • Für die Auf­recht­erhal­tung des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses ist die Wahr­neh­mung die­ser Leis­tun­gen er­for­der­lich. Bit­te neh­men Sie Kon­takt mit Ih­rem zu­stän­di­gen Fach­dienst auf, um die für Sie pas­sen­de Leis­tungs­form aus­zu­wäh­len oder ab­zu­stim­men, sei es Heim­ar­beit oder ver­schie­de­ne di­gi­ta­le Angebote.
  • Für den Fall, dass Sie kei­ne die­ser al­ter­na­ti­ven Leis­tungs­for­men wahr­neh­men, muss das Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis un­ter­bro­chen werden.

 

Was muss ich be­ach­ten, wenn ich in die Werk­statt zurückkehre?

  • Vor der Rück­kehr ist un­be­dingt der aus­ge­füll­te Fra­ge­bo­gen zur An­mel­dung an die Ca­ri­tas-Werk­statt zu schicken.
  • In den öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln und in den Fahr­diens­ten sind Mund und Nase zu bedecken.
  • Eine Rück­kehr in die Ca­ri­tas-Werk­statt ist nur mög­lich, wenn kei­ne Er­käl­tungs­sym­pto­me vor­lie­gen. Die­se wer­den bei ei­nem täg­li­chen Ge­sund­heits­check überprüft.
  • Die Ein­hal­tung der Hy­gie­ne- und Ab­stands­re­geln sind wäh­rend des ge­sam­ten Ar­beits­ta­ges ein­zu­hal­ten (z.B. Min­dest­ab­stand 1,5m, re­gel­mä­ßi­ges Hän­de­wa­schen und Des­in­fi­zie­ren etc.).

 

Muss ich mei­nen Fahr­dienst se­pa­rat in­for­mie­ren, wenn ich am 02.06.2020 zu­rück in die Werk­statt kom­men möchte?

  • Wenn die An­mel­dung über den Fra­ge­bo­gen be­reits er­folgt ist, nimmt die Ca­ri­tas-Werk­statt die An­mel­dung zum Fahr­dienst vor.
  • Die Fahrer/innen der Fahr­diens­te wer­den sich aber we­ni­ge Tage vor der ers­ten Ab­ho­lung bei den Fahr­gäs­ten mel­den, um die Ab­fahrts­zei­ten abzusprechen.

 

Was ist für Be­su­cher der Ca­ri­tas-Werk­statt zu beachten?

  • Es gel­ten stren­ge Zu­tritts­be­schrän­kun­gen für ex­ter­ne Besucher/innen. Vor dem Be­tre­ten der Ca­ri­tas-Werk­statt müs­sen sich Besucher/innen of­fi­zi­ell an­mel­den. Not­wen­di­ge Kon­tak­te (z.B. Ge­sprä­che mit dem Be­treu­er) soll­ten au­ßer­halb der Werk­statt ver­ein­bart werden.
FAQ zur Rück­kehr in die Caritas-Werkstatt

Wie­der­auf­nah­me des Re­gel­be­triebs in der Ca­ri­tas-Werk­statt ab 02.06.2020

Lie­be Beschäftigte,
lie­be Eltern,
lie­be ge­setz­li­che Be­treue­rin­nen und Betreuer,

für die Ca­ri­tas-Werk­statt steht der Schutz der Ge­sund­heit der Be­schäf­tig­ten an obers­ter Stel­le. Um In­fek­ti­ons­ri­si­ken vor­zu­beu­gen, ha­ben wir den Be­trieb in­ner­halb der Werk­statt in den ver­gan­ge­nen Wo­chen stark eingeschränkt.

Alle Ak­ti­vi­tä­ten in der Werk­statt fol­gen den An­ord­nun­gen der Ge­sund­heits­be­hör­den, die wir in un­se­ren Räum­lich­kei­ten um­fas­send durch­set­zen und dokumentieren.

Ab Diens­tag, 02.06.2020 wer­den wir da­mit be­gin­nen, schritt­wei­se zum Re­gel­be­trieb der Ca­ri­tas-Werk­statt zu­rück­zu­keh­ren. Bis da­hin sind die Stand­or­te der Werk­statt wei­ter­hin auf eine Not­be­treu­ung beschränkt.

Die schritt­wei­se Öff­nung der Ca­ri­tas-Werk­statt er­folgt auf der Grund­la­ge ei­nes fach­lich an­er­kann­ten Pan­de­mie­plans, der die be­son­de­ren Vor­keh­run­gen zum In­fek­ti­ons­schutz be­rück­sich­tigt. Mit ei­ner Viel­zahl von Maß­nah­men si­chern wir für die Ca­ri­tas-Werk­statt ei­nen ho­hen Sicherheitsstandard.

Sie er­hal­ten in den nächs­ten Ta­gen per Post ein Schrei­ben, in dem die Maß­nah­men die­ses Pan­de­mie­plans der Ca­ri­tas-Werk­statt nä­her be­schrie­ben sind. Die­ses Schrei­ben ent­hält ei­nen kur­zen Fra­ge­bo­gen den wir Sie bit­ten möch­ten aus­zu­fül­len, da die­se An­ga­ben für uns bei der Pla­nung und Vor­be­rei­tung des Re­gel­be­trie­bes in der Ca­ri­tas-Werk­statt wich­tig sind.

Bit­te schi­cken Sie uns die­sen Bo­gen bis zum 20.05.2020 zurück.

Bei Rück­fra­gen wen­den Sie sich bit­te an die Werk­statt­lei­tung, vor­zugs­wei­se per E‑Mail an info@caritas-werkstatt.de; Sie er­hal­ten kurz­fris­tig eine ver­bind­li­che Ant­wort auf Ihre Frage.

Bit­te be­ach­ten Sie auch die stän­dig ak­tua­li­sier­ten Hin­wei­se auf un­se­rer In­ter­net­sei­te.

Blei­ben Sie ge­sund! Es grüßt Sie herzlich
Chris­toph Lau, Werkstattleiter

Wei­ter­hin ein­ge­schränk­ter Regelbetrieb

Wei­ter­hin ein­ge­schränk­ter Regelbetrieb

Nach ei­nem ak­tu­el­len Be­schluss der Bran­den­bur­ger Lan­des­re­gie­rung wer­den sich die Ein­schrän­kun­gen des Re­gel­be­trie­bes in den Werk­stät­ten für be­hin­der­te Men­schen noch ein­mal ver­län­gern. Bis vor­erst 08.05.2020 wird die Ca­ri­tas-Werk­statt also wei­ter­hin nur für eine Not­be­treu­ung ge­öff­net sein. Be­schäf­tig­te, die von die­ser Not­be­treu­ung Ge­brauch ma­chen möch­ten, mel­den sich bit­te bei der Werk­statt­lei­tung oder dem zu­stän­di­gen Fach­dienst. In ei­nem Kurs­buch Co­ro­na ha­ben wir eine vor­über­ge­hen­de Leis­tungs­be­schrei­bung für die Ca­ri­tas-Werk­statt ver­öf­fent­licht. Die ma­te­ri­el­len Leis­tun­gen der Ca­ri­tas-Werk­statt, das Ar­beits­ent­gelt und die Bei­trä­ge der So­zi­al­ver­si­che­rung, wer­den bis auf Wi­der­ruf un­ver­än­dert wei­ter­ge­zahlt. Eben­so bleibt der An­spruch auf Mehr­be­darf für die Be­schäf­tig­ten mit Can­tinaCard auch wäh­rend des ein­ge­schränk­ten Re­gel­be­triebs er­hal­ten. Bei Rück­fra­gen wen­den Sie sich bit­te an die Werk­statt­lei­tung, vor­zugs­wei­se per E‑Mail an info@caritas-werkstatt.de; Sie er­hal­ten kurz­fris­tig eine ver­bind­li­che Ant­wort auf Ihre Fra­ge. Bit­te be­ach­ten Sie auch die stän­dig ak­tua­li­sier­ten Hin­wei­se auf un­se­rer In­ter­net­sei­te.

Can­ti­na to go

Can­ti­na to go

Die Can­ti­na der Ca­ri­tas-Werk­statt ist für Euch da – auch jetzt, in Zei­ten wie die­sen. Be­schäf­tig­te mit Can­tinaCard kön­nen sich ab so­fort mon­tags bis frei­tags in der Zeit zwi­schen 11.00 und 13.00 Uhr ihr Mit­tag­essen in der Werk­statt ab­ho­len. Und da­mit ihr gut übers Wo­chen­en­de kommt, gibt es am Frei­tag noch ei­nen Vor­rat obendrauf.

Wenn mög­lich, bit­ten wir Euch um eine vor­he­ri­ge Be­stel­lung per E‑Mail un­ter mittagessen@caritas-werkstatt.de oder un­ter der Te­le­fon­num­mer 03301.52 39–46, da­mit die Can­ti­na den täg­li­chen Be­darf kal­ku­lie­ren kann.

Die Aus­ga­be er­folgt im Emp­fangs­be­reich der Haupt­werk­statt. Ihr er­hal­tet dort eine gut ver­pack­te Ein­zel­por­ti­on des ak­tu­el­len Mit­tags­an­ge­bo­tes. Bit­tet be­ach­tet dazu den Me­nü­plan auf www.cantina-oranienburg.de.

Lasst es Euch schme­cken und bleibt gesund!

 

Not­be­treu­ung in der Caritas-Werkstatt

Not­be­treu­ung in der Caritas-Werkstatt

Lie­be Beschäftigte,
lie­be Eltern,
lie­be ge­setz­li­che Be­treue­rin­nen und Betreuer,

laut ei­ner Ver­ord­nung nach §32 In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz wer­den ab Mon­tag, 23.03.2020 die Werk­stät­ten für be­hin­der­te Men­schen im ge­sam­ten Land Bran­den­burg ih­ren Be­trieb stark ein­schrän­ken und für die Be­schäf­tig­ten nicht mehr ge­öff­net sein.

Aus­nah­men gel­ten nur für Be­schäf­tig­te, für die eine Not­be­treu­ung er­for­der­lich ist, weil kei­ne an­der­wei­ti­ge Be­treu­ungs­mög­lich­keit vor­han­den ist oder die Be­treu­ung in der Werk­statt aus ei­nem an­de­ren Grund im Ein­zel­fall drin­gend er­for­der­lich ist.

Be­schäf­tig­te, die auf die­se Not­be­treu­ung an­ge­wie­sen sind, mel­den sich bit­te in der Werk­statt, bei ih­rer Grup­pen­lei­tung, beim zu­stän­di­gen Fach­dienst oder bei der Werkstattleitung.

Die Ver­ord­nung gilt bis ein­schließ­lich 19.04.2020.

Bit­te be­ach­ten Sie zum Gel­tungs­zeit­raum auch die wei­te­ren Ver­öf­fent­li­chun­gen auf un­se­rer Internetseite.

Für die Be­sit­zer der Can­tinaCard wird es die Mög­lich­keit ei­ner Au­ßer-Haus-Ab­ho­lung ein­zeln ver­pack­ter Mit­tags­me­nüs ge­ben. Nä­he­re In­for­ma­tio­nen dazu fol­gen in Kürze.

Bei Rück­fra­gen wen­den Sie sich bit­te an die Werk­statt­lei­tung, vor­zugs­wei­se per E‑Mail an info@caritas-werkstatt.de; Sie er­hal­ten kurz­fris­tig eine ver­bind­li­che Ant­wort auf Ihre Frage.

Zu­sätz­lich hat der Fach­dienst der Ca­ri­tas-Werk­statt für alle Be­schäf­tig­ten eine stän­di­ge Hot­line ge­schal­tet. Bei Fra­gen und im Not­fall er­rei­chen Sie uns un­ter der Te­le­fon­num­mer 03301.5239–46.

Mit freund­li­chen Grü­ßen von
Chris­toph Lau, Werkstattleiter

 

Be­schäf­tig­ten­in­for­ma­ti­on (19.03.2020)

Be­schäf­tig­ten­in­for­ma­ti­on (19.03.2020)

Lie­be Beschäftigte,
lie­be Eltern,
lie­be ge­setz­li­che Be­treue­rin­nen und Betreuer,

die Bran­den­bur­ger Lan­des­re­gie­rung plant mo­men­tan kei­ne Schlie­ßung von Werk­stät­ten für be­hin­der­te Menschen.

Da­mit steht die Ca­ri­tas-Werk­statt den Be­schäf­tig­ten auch wei­ter­hin an al­len Stand­or­ten offen.

Da­von ab­ge­se­hen ent­spricht es den of­fi­zi­el­len Emp­feh­lun­gen der Ge­sund­heits­be­hör­den, Men­schen­an­samm­lun­gen grund­sätz­lich zu mei­den. In­so­weit ge­stat­ten wir al­len Be­schäf­tig­ten, die aus Sor­ge um die ei­ge­ne Ge­sund­heit die Werk­statt mo­men­tan nicht be­su­chen möch­ten, zu Hau­se zu bleiben.

Die­se Re­ge­lung gilt bis vor­erst 30.04.2020.

Vor Ab­lauf die­ser Frist wer­den wir Sie über das wei­te­re Vor­ge­hen in­for­mie­ren. Bit­te be­ach­ten Sie dazu auch die Ver­öf­fent­li­chun­gen auf un­se­rer Internetseite.

So­weit Sie da­von Ge­brauch ma­chen, bit­te ich Sie um eine Mit­tei­lung an die zu­stän­di­ge Grup­pen­lei­tung der Werk­statt und mög­lichst auch an den Fahrdienst.

Bei Rück­fra­gen wen­den Sie sich bit­te an die Werk­statt­lei­tung, vor­zugs­wei­se per E‑Mail an info@caritas-werkstatt.de; Sie er­hal­ten kurz­fris­tig eine ver­bind­li­che Ant­wort auf Ihre Frage.

Mit freund­li­chen Grü­ßen von
Chris­toph Lau, Werkstattleiter

Co­ro­na: Kei­ne Schlie­ßung ohne be­hörd­li­che Anordnung

Co­ro­na: Kei­ne Schlie­ßung ohne be­hörd­li­che Anordnung

Die Ca­ri­tas-Werk­statt über­nimmt Ver­ant­wor­tung – auch in schwie­ri­gen Zei­ten wie die­sen. Wir leis­ten an drei Stand­or­ten fach­li­che Be­treu­ung für über 400 Men­schen mit Be­hin­de­rung, sor­gen für eine sinn­stif­ten­de Be­schäf­ti­gung, si­chern Ver­sor­gung und eine Mit­tags­mahl­zeit und as­sis­tie­ren beim per­sön­li­chen Hy­gie­never­hal­ten. Da­ne­ben sind wir Teil ei­ner Pro­duk­ti­ons- und Wert­schöp­fungs­ket­te, die viel­fach auch die ele­men­ta­re In­fra­struk­tur be­dient. Es ent­spricht un­se­rem Wunsch und un­se­rem Selbst­ver­ständ­nis, die­se Auf­ga­be auch un­ter schwie­ri­gen Um­stän­den zu er­fül­len und die Werk­stät­ten of­fen zu hal­ten. Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men heißt aber eben­so, die be­hörd­li­chen An­ord­nun­gen zum Ge­sund­heits­schutz kon­se­quent zu be­fol­gen – bis hin zu ei­ner mög­li­chen Schlie­ßung von Ein­rich­tungs­stand­or­ten. Für die Be­wer­tung der ak­tu­ell kom­ple­xen Si­cher­heits­la­ge sind wir auf die me­di­zi­ni­sche Ex­per­ti­se der Ge­sund­heits­be­hör­den an­ge­wie­sen. Eine vor­über­ge­hen­de Schlie­ßung der Werk­stät­ten für be­hin­der­te Men­schen ist für uns da­bei die Ul­ti­ma Ra­tio, die eine be­hörd­li­che An­ord­nung voraussetzt.